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Die Klassenpflegschaft

In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werden. Dabei muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
 
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr sollten auch Eltern gefunden werden, die bereit sind, an Fachkonferenzen teilzunehmen. Die Schulpflegschaft benennt dann endgültig die Elternvertreter in den Fachkonferenzen. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Wenn die Kinder volljährig sind, können die Eltern nur noch mit beratender Stimme teilnehmen, aber nicht die Schüler selbst, denn die haben ja eine Schülervertretung. Gibt es keine Klassenverbände, etwa in der gymnasialen Oberstufe, dann müssen Jahrgangsstufenvertreter gewählt werden.
 
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:
(2) "Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist."
 
Elternabend
Wenn nichts Besonderes anliegt - z.B. die Vorbereitung von Klassenfahrten - sollten zwei bis drei Elternabende im Jahr ausreichen. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bereiten in Absprache mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin den Elternabend vor, laden dazu ein und leiten die Zusammenkunft.  Sie sorgen dafür, dass über den Elternabend ein Protokoll angefertigt wird, das allen Eltern der Klasse zukommt. (E-Mail!) Der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin sollte regelmäßig über den Stand der Arbeit in der Klasse berichten. Dazu können auch Fachlehrer eingeladen werden, vor allem, wenn sie neu in der Klasse sind oder wenn es Probleme mit ihnen gibt.