Aspekte der Landeselternschaft zur Frage G8 / G9

Fragen an die neue Landesregierung zur Wiedereinführung von G9, die dringend geklärt werden müssen

 

 

 

Im Koalitionsvertrag und in der Pressekonferenz der Ministerin zum Schuljahresbeginn wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, wieder zu G9 zurückzukehren. Diese Freiheit ist mit vielen Fragen und Unwägbarkeiten verbunden, die dringend geklärt werden müssen, wenn man Schulkonferenzen, also neben den Lehrern auch Eltern und Schüler, in die Lage versetzen will, eine verantwortliche und kriteriengeleitete Entscheidung zu fällen.

Das größte Problem scheint uns die knappe Fristsetzung zu sein. Wir halten es für unmöglich, eine solche weitreichende Entscheidung durch ein zufällig zusammengesetztes Gremium in weniger als zwei Jahren zum Wohle der Schüler zu treffen.

Diese und weitere Fragen sind im folgenden Fragenkatalog in Abstimmungen mit den westfälisch-lippischen Direktoren zusammengefasst.

Fragenkatalog

 

1. Sachlage

 

Im Koalitionsvertrag S. 15 Z 506 -510 ist vorgegeben;

"Wir ermöglichen den Gymnasien in Absprache mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schulträgern, sich bis zum Beginn des Anmeldetermins für das Schuljahr 2011/2012 zu entscheiden, ob sie das Abitur zukünftig nach 12 oder nach 13 Jahren anbieten wollen. ..

In der Pressekonferenz der Ministerin vom 27. August 2010 wird diese Vorgabe unter Punkt III wiederholt, nachdem es einige Zeit still um dieses Vorhaben geworden war. Im Sprechzettel der Ministerin heißt es unter III Schulzeitverkürzung ;

"Den vielfach geäußerten Wunsch, wieder zu einer längeren Schulzeit bis zum Abitur zu kommen, werden wir auf freiwilliger Basis ermöglichen. Dazu sollen Gymnasien bis zum Anmeldetermin im nächsten Jahr einmalig entscheiden können, ob sie zur neunjährigen Schulzeit zurückkehren möchten oder beim achtjährigen Bildungsgang bleiben. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie zur Anmeldung für das Schuljahr 2011/2012 Planungssicherheit haben."

Daher sind die folgenden Anfragen im Vorfeld für eine begründete Entscheidung durch eine Schulkonferenz dringend vom Ministerium zu beantworten.

2. Organisation des Entscheidungsweges

 

Die Zeitvorgabe scheint unrealistisch, denn die Entscheidung müsste an vielen Schulen in den nächsten drei Monaten gefällt werden:

Schulen, die einen Tag der offenen Tür zur Orientierung der Eltern anbieten, tun dies meist Ende November. Die Herbstferien fallen als Entscheidungs- und Beratungszeit auch noch aus. Bis dahin müsste also eine so komplexe und weitreichende Entscheidung gefällt werden.

Eine solche Entscheidung, weil sie den status quo einer Schule langfristig ändert, kann nicht in drei Monaten wirklich realistisch gefällt werden. Zumal in dieser Zeit auch wichtige Gespräche mit den Trägern zu führen wären, die dann wieder in den schulischen Gremien zu kommunizieren und rückzukoppeln wären.

Schulen ohne einen solchen Tag der Information an die neuen Eltern hätten auch nur bis Januar Zeit, um eine solche Entscheidung zu fällen.

Dazu müssten folgende Fragen verbindlich geklärt werden:

1. Wer entscheidet mit welchen Kompetenzen und welchen Kriterien?

2. Was geschieht, wenn Träger und Schule unterschiedliche Präferenzen haben? Dies ist ja auch eine Kos­tenfrage für die Träger.

3. Wie will man rechtfertigen, dass eine zufällig zusammengesetzte Schulkonferenz eines Schuljahres eine so weitreichende und auf lange Jahre nicht korrigierbare Entscheidung fällt? Wie kann man Eltern und Schüler effektiv beraten, damit diese sich nicht überfordert fühlen? Zu bedenken wäre auch, dass die Schulkonferenzen zurzeit noch im Verhältnis 2 : 1 : 1 zusammensetzen. Die paritätische Besetzung kommt erst 2011. Es wäre also in wesentlichen Teilen eine Entscheidung mit Lehrermehrheit.

4. Ist es verantwortlich, jede Schulkonferenz allein entscheiden zu lassen, wenn vorher im Vorfeld bei der Umstellung auf G8 ganze Teams von Wissenschaftlern beraten haben und diese Reform für richtig hiel­ten und auch andere Länder sich auf diesen Weg begeben haben?

5. Kann und darf ein Ministerium an einer so wichtigen Entscheidung die Richtlinienkompetenz wirklich verantwortlich an Schulkonferenzen delegieren?

6. Wer bezahlt den 9. Jahrgang?

~ Es kommen höhere Kosten auf die Träger in freier Trägerschaft zu. Dies müssen Träger wis­sen, ehe sie Schulkonferenzen entscheiden lassen können.

~ Welche Lehrer-Schüler-Relationen werden für G9 angesetzt?

~ Können dann noch die erwarteten Gewinne aus der Schulzeitverkürzung im System auch der G9 bleiben, wenn keine Gewinne durch einen wegfallenden Jahrgang anfallen?

3. Unterrichtsorganisation

 

1. Welche Lehrpläne sollen in G9 gelten, die alten?

~ Die müssten dann alle auf Kompetenzorientierung umgeschrieben werden. Bis zum neuen Schuljahr? Wie reagieren die Schulbuchverlage auf diese ständigen Neuauflagen?

2. Welche Stundentafeln gelten? Die der alten Durchgänge G9?

~ Dann ist weniger Unterricht nach der Mittagspause notwendig.

~ Kann dann die Vorgabe nach einer einstündigen Mittagspause für alle Schulen noch gelten, wenn dies für viele Schüler bedeutet:

~ 1 Stunde Pause, um dann nur noch eine Stunde Unterricht zu haben?

~ Was geschieht mit den mühsam erarbeiteten Angeboten der Übermittagsbetreuung?

~ Warum dann die teuren Mensen und die vielen bindenden Verträgen mit Caterern?

3. Welche Sprachenfolge gilt?

Zweite FS wieder mit Beginn der Klasse 7?

~ Keiner aus dem letzten G8-Jahrgang kann sitzen bleiben.

4.     Was geschieht generell bei Wiederholungen aus der letzten Klasse G8?

~ Ein Schüler verliert zwei Jahre. (1 Jahr Wiederholung + 1 Jahr länger Schule)

5. Wann erwirbt man welche Abschlüsse in G8 und G9?

Es kann doch nicht sein, dass man in G8 nach der Stufe 9 alle Abschlüsse hat, dann aber noch ein Jahr warten muss, da in G9 diese Abschlüsse erst nach Stufe 10 erteilt werden.

4. Allgemeine Probleme der Akzeptanz

 

1. 1. Wie will man die Ungerechtigkeit auffangen, dass in Städten sicherlich Schülerinnen und Schüler zwi­schen beiden Varianten wählen können? Auf dem Land ist dies in vielen Fällen nicht möglich, da es hier nur ein ortsnahes Gymnasium gibt, dessen Angebot dann zwangsläufig gewählt werden muss, wenn man nicht weite Wege in Kauf nehmen will.

2. Die Lesart der Fassung im Sprechzettel der Pressekonferenz legt es nahe, dass eine Schule komplett auf G9 umsteigt oder bei G8 bleibt. Oder soll es auch möglich sein, in einem Gymnasium G8 und G9 Klassen parallel zu fahren?

3. Welchen Einfluss haben die Entscheidung der Nachbarschulen bzw. städtische Vorgaben für eine Schu­le? Gibt es Verhandlungen bzw. Absprachen mit den Städten über diese Frage?

4. Wie will man auffangen, dass es einen Abiturjahrgang geben wird, in dem weniger Schülerinnen und Schüler mit dem Abitur an die Uni und in den Arbeitsmarkt gehen, da einige Schulen in einem Jahrgang gar keine Abiturienten entlassen werden, wenn sie zurück auf G9 wechseln?

 

Landesellernschaft der Gymnasien in Nororhein-Westfalen e. V.


      

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