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V Fortbildung

Die Fortbildung ist wesentlicher Bestandteil der Aufgaben eines Lehrers7 einer Lehrerin. Sie ist dementsprechend im Dienstrecht verankert.

Zu unterscheiden sind hier fachliche Fortbildung und systembezogene Fortbildung.

Mit der Verlagerung des Fortbildungsbudgets auf die einzelne Schule ist die Setzung von Prioritäten unvermeidbar.

 

V Fortbildungskonzept

Zur Wahrnehmung systemischer Aufgaben ist die Teilnahme an Fortbildungs-maßnahmen für den Sicherheitsbeauftragten, den Gefahrstoffbeauftragten und die Gleichstellungsbauftragte unerläßlich. Ihnen ist höchste Priorität einzuräumen.

Diesen Maßnahmen nahezu gleichzustellen ist die Teilnahme an Fortbildungen, die für die Weiterentwicklung der Schule unabdingbar sind. Im zeitlichen Rahmen sind hier zu nennen:

-         Lernstandserhebungen in Klasse 9 und ihre Auswirkungen auf den Unterricht

-         Zentrale Abschlussprüfungen in Klasse 10 und ihre Auswirkungen auf den Unterricht

-         Kernlehrpläne und ihre Auswirkungen auf den Unterricht

-         Zentralabitur und seine Auswirkungen auf den Unterricht

-         Abitur in 8 Jahren und die Auswirkungen auf den Unterricht und Organisation der Schullaufbahnen

-         Naturwissenschaften in 5/6 und die Auswirkungen auf den naturwissenschaftlichen Unterricht

Inwieweit diese Liste im Zeitraum der Gükltigkeit dieses Schulprogramms zu ergänzen ist, ist zur Zeit noch nicht absehbar.

Ergänzend sollte jede Kollegin/ jeder Kollege an mindestens einer fachbezogenen Fortbildungsmaßnahme pro Schuljahr teilnehmen.

Bei Wahrnehmung dieser Maßnahmen ist das der Schule zur Verfügung stehende Fortbildungsbudget (793, 51 € für das Schuljahr 2004/2005) mehr als erschöpft.

Für die Einbindung der zu erwartenden Änderungen in die Organisation und Durchführung des Unterrichts, die Fortführung des Schulprogramms und die Fortschreibung der pädagogischen Arbeit am Johannes-Althusius-Gymnasium werden wir auch weiterhin pädagogische Tage im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchführen.