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Sport als Abiturfach

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Sport als Abiturfach (P4)


Ab dem Schuljahr 2010/2011 ist es am JAG wieder möglich, Sport als 4. Abiturfach zu wählen. Im Folgenden sind die aktuellen Anforderungen, die in diesem Fall gestellt werden, skizziert.
 

Allgemeine Voraussetzungen


==> Wer sich für Sport als 4. Abiturfach interessiert, kann dies nur wählen, wenn auch das Fach Mathematik in die Abiturprüfung eingebracht wird (d.h. als Leistungskurs oder als 3. Fach)!
==> Die Wahl eines Ersatzfaches ist auch nach Änderung der Abiturbedingungen nicht zwingend notwendig. Dennoch ist es sinnvoll, ein Ersatzfach zu wählen und dort die Abiturbedingungen zu erfüllen.
Im Falle einer Sportunfähigkeit kann dann das Ersatzfach als Abiturfach gewählt werden oder es wird eine Ersatzleistung für die praktische Prüfung in Sport in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde abgesprochen und dann eingefordert.

 
Einführungsphase in die Oberstufe


In der Jahrgangsstufe „Einführungsphase in die Oberstufe“ haben SchülerInnen, die sich für Sport als 4. Abiturfach ernsthaft interessieren, die Möglichkeit im Rahmen einer freiwilligen Leistungsbeitrages im Fach Sport,  einen ausführlichen schriftlichen Test zu schreiben, der auf die in der Qualifikationsphase verpflichtenden Klausuren im Rahmen von Sport als 4. Abiturfach vorbereiten soll.  Dieses Angebot besteht jeweils einmal pro Halbjahr. Grundlage für diesen Test sind die bis dahin  behandelten Theorieanteile des Sportunterrichts.  Dieser Test geht angemessen in die sonstige Mitarbeit ein.
==> Wer Sport als 4. Abiturfach wählen will, sollte daher mindestens an einem
         ausführlichen Test (1. und/oder 2. Halbjahr) teilgenommen haben, um
         dieses Aufgabenformat  kennenzulernen.
 

Qualifikationsphase


Die Qualifikationsphase  ist als Einheit zu betrachten und bereiten auf die abschließende Abiturprüfung vor.
In den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase  werden zwei Klausuren pro Halbjahr (2-stündig ersten beiden Halbjahre, 3-stündig drittes Halbjahr) geschrieben oder es wird eine Klausur im Halbjahr durch eine Fachprüfung ersetzt, d.h. eine Klausur und eine Fachprüfung pro Halbjahr.
Die Fachprüfung besteht aus einer getrennten Praxisprüfung und einer Theorieprüfung (in mündlicher oder schriftlicher Form), welche 1:1 gewichtet werden, oder einer integrierten Praxis-Theorieprüfung
Das Anfertigen einer Facharbeit als Ersatz für eine Klausur ist ebenfalls möglich, allerdings kann dann die zweite Klausur nicht mehr durch eine Fachprüfung ersetzt werden.
Klausur bzw. Fachprüfung gehen mit einer Gewichtung von ca. 50% in die Endnote ein.
 

Abiturprüfung

 

Sportpraktische Prüfung


Die sportpraktische Prüfung im Fach Sport als 4. Abiturfach besteht verbindlich aus zwei Teilen. Beide Prüfungsteile haben gleiches Gewicht. Die Inhalte und Gegenstände der sportpraktischen Prüfung erwachsen aus beiden Profil bildenden Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Kursprofils der Qualifikationsphase. Es können nur solche Gegenstände in der Praxisprüfung berücksichtigt werden, die auch vertieft Gegenstand des Unterrichts waren. Lediglich ergänzend oder zusätzlich behandelte Inhalte und Gegenstände können nicht Bestandteil der sportpraktischen Prüfung sein.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener Leistungen eines von den Prüflingen gewählten Profil bildenden Bewegungsfeldes und Sportbereichs. Der Prüfling entscheidet hier zwischen einer bewegungsfeldspezifischen wettkampfbezogenen Leistung oder einer bewegungs-feldspezifischen Ausdauerleistung. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener oder bewegungsfeldspezifischer fakultativer Leistungen. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfling. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Die sportpraktische Prüfung kann im Zeitraum vom Beginn des letzten Schulhalbjahres bis zur zweiten Sitzung des ZAA durchgeführt werden. Die Terminierung und Festlegung der Abfolge der Prüfungsteile liegen in der Verantwortung der Schule. Ggf. ist auf eine angemessene Regenerationsphase für die Prüflinge im Anschluss an eine Ausdauerüberprüfung zu achten.
Die Note der Praxisprüfung ergibt sich gleichwertig aus den Notenergebnissen des ersten und zweiten Prüfungsteils. Die Gewichtung der Teilprüfungen innerhalb eines Prüfungsteils wird in den jeweiligen Vorgaben jeweils gesondert ausgewiesen. Die einzelnen Prüfungsteile der sportpraktischen Prüfung werden jeweils mit einer Note ggf. unter Angabe der Tendenz bewertet. Die abschließende Bewertung der gesamten sportpraktischen Prüfungsleistung erfolgt durch die Zusammenführung dieser Teilnoten, die bei der Bildung der sportpraktischen Prüfungsnote gleiches Gewicht haben.

Die Leistungsbewertung folgt einem pädagogisch umfassenden Leistungsverständnis. Eine rein rechnerische Ermittlung der Note ist unzulässig.
     
 


Leistungsbeurteilung

 

Quantitativ messbare Leistungen


Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Anforderungen orientiert sich die Bewertungquantitativ messbarer Leistungen an Wertungstabellen gemäß einheitlichen Prüfungsanforderungen, die im Rahmen der Kultusministerkonferenz vereinbart worden sind.
Die Prüfungsdurchführung orientiert sich in den einzelnen Bewegungsfeldern und Sportbereichen an den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände. Das entbindet den Fachprüfungsausschuss jedoch nicht von seiner Verantwortung, ggf. ausnahmsweise gesonderte Einzelfallentscheidungen vor dem Hintergrund eines pädagogischen Leistungsverständnisses (s. o.) zu treffen, indem beispielsweise die Anzahl der Versuche erweitert wird, um eine gesicherte Bewertung zu ermöglichen.
 

Qualitativ bewertbare Leistungen


Die Sicherung der Vergleichbarkeit der Anforderungen im Bereich qualitativer Leistungen orientiert sich an den im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzerwartungen sowie an den durch die Kultusministerkonferenz der Länder ausgewiesenen Aufgabenformaten. Beobachtungsschwerpunkte für die einzelnen Prüfungsanforderungen für den jeweiligen Prüfungsteil sind hierbei verbindlich konkretisiert.

 
Konkretisierung am JAG

 

1) BF/SB 1: Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeit ausprägen - Fitness

 
Wettkampfbezogene Leistung: Ausdauerleistung
Die Auswahl bei der Überprüfung der Ausdauerleistung bezieht sich am JAG auf folgende Prüfungsleistungen:
5.000-m-Laufen (400-m-Bahn)
800-m-Freistilschwimmen (25-m-Kurzbahn)
20-km-Radfahren (Einzelzeitfahren ohne Windschatten, Start in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Minute auf ebener Strecke oder Wettkampfbahn)
Die Noten ergeben sich verbindlich aus den hier angeführten Tabellen. Bei einer Leistung zwischen zwei Tabellenwerten gilt der niedrigere Notenpunktwert.


Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte:

 
Es sind zwei verschiedene Überprüfungsformen möglich, von denen der Prüfling eine auswählt. Diese beiden Überprüfungsformen bestehen jeweils aus der Bearbeitung einer
schriftlichen Aufgabenstellung mit praktischen und theoretischen Anteilen. Die für die Bewältigung der Aufgabenstellung ggf. notwendige Vorbereitungszeit ist integrativer Bestandteil der Prüfung und organisatorisch und zeitlich angemessen zu gestalten.
Erste Überprüfungsform: Prüfungsanforderungen und –inhalte
Die erste Überprüfungsform erfolgt durch eine schriftliche Aufgabenstellung, in welcher der Prüfling ein Bewegungskonzept zur Gestaltung einer Trainingseinheit für eine Form der Fitnessgymnastik mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern (z. B. Aerobic, Step-Aerobic, ThaiBo) plant, umsetzt und reflektiert.
Abweichungen von der schriftlich vorgelegten Planung in der Durchführung können zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte führen, soweit sich die Abweichungen nicht unmittelbar einsichtig als aktuell sinnvolles Verhalten im Rahmen des Geplanten ergeben.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Sach- und adressatengerechte Planung eines Bewegungskonzeptes (ggf. mit Musik)
entsprechend der Aufgabenstellung
• Planungsgemäße Durchführung des Bewegungskonzepts unter Berücksichtigung
der für die Aufgabenstellung grundlegenden Belastungsnormativa (Reizintensität,
Reizumfang, Reizdauer, Reizdichte)
• Analyse und Reflexion von Planung und Durchführung des Bewegungskonzeptes
hinsichtlich der Aufgabenstellung
 

Zweite Überprüfungsform: Prüfungsanforderungen und -inhalte

 
Die zweite Überprüfungsform erfolgt durch eine schriftliche Aufgabenstellung, in welcher der Prüfling aus einer Problemstellung einer bewegungsbezogenen Alltagssituation oder sportlichen Handlungssituation heraus für sich und/oder andere einen begründeten Handlungsplan (z. B. Entwicklung eines Konzepts zum Abbau muskulärer Dysbalancen, Entwerfen einer Sequenz zur Entwicklung sportartspezifischer physischer Leistungsvoraussetzungen) plant, umsetzt und reflektiert.
Abweichungen von der schriftlich vorgelegten Planung in der Durchführung können zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte führen, soweit sich die Abweichungen nicht unmittelbar einsichtig als aktuell sinnvolles Verhalten im Rahmen des Geplanten ergeben.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Komplexe, sach- und adressatengerechte Problemerfassung der Alltags- oder Handlungssituation entsprechend der Aufgabenstellung sowie inhaltlich und funktional zielführende, strukturierte und systematische Entwicklung eines begründeten Handlungsplans
• Planungs- und problemgemäße, adressatengerechte Umsetzung des Handlungsplans
unter Berücksichtigung der für die Aufgabenstellung grundlegenden Belastungsnormativa
(Reizintensität, Reizumfang, Reizdauer, Reizdichte)
• Analyse und Reflexion von Planung und Durchführung des Handlungsplans hinsichtlich
der Aufgabenstellung
 

2) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Badminton

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Einzel und im Doppel. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht, und es sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform miteinander im Einzel einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technischkoordinativen Fertigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen, vom Miteinander zum Gegeneinander aufgebauten Spielform im Einzel und im Doppel, in der technisch-koordinative Fertigkeiten sowie individual- und gruppentaktisch-kognitive Fähigkeiten auch unter Druckbedingungen präsentiert werden.
Beide Prüfungsteile beinhalten zusammen mindestens 3 verschiedene Schlagarten (z. B. Clear, Smash, Drop), verschiedene Unterhand- und Überkopfschläge, beide Treffseiten (Vorhand, Rückhand) sowie verschiedene Schlagrichtungen (z.B. longline, cross) und mindestens 2 verschiedene Drucksituationen für jeden Prüfling.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Grundtechniken in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten
und Fertigkeiten in den Grundtechniken in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen badmintonspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individual- sowie gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung badmintonspezifischer psychischer Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

3) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Basketball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 5:5. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraummuss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabeiist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 1:1 auf einen Korb oder 2:2 auf einen Korb nach Streetball-Regeln) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch-koordinativen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken), in der technischkoordinative Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie individual-, gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen einfachenSpielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen Fertigkeiten in den basketballspezifischen Grundtechniken in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen
einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Offensive
und Defensive in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Offensive und Defensive in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen basketballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

4) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Fußball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 11:11. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es möglich, die Spieleranzahl bei gleichzeitiger Anpassung der Feldgröße zu reduzieren, um eine gesicherte Beobachtung und Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen sicherzustellen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Spieldauer sowie die psycho-physische Belastung der Prüflinge sich an der des
Zielspiels orientieren. Eine Mindestanzahl von 7 Feldspielern darf nicht unterschritten werden.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Prüfungsteile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 2:2 oder 3:3 im Kleinfeld) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch- koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken) in der technischkoordinativeFertigkeiten und Fähigkeiten sowie individualtaktische, gruppen- und
mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen Fertigkeiten in den fußballspezifischen Grundtechniken in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexenSpielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen fußballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

5) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Handball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 7:7. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum
eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte gemäß APO-GOSt §16 Abs. 2 in der Qualifikationsphase.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen imSpiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel


Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativen Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 3:3 auf verkleinertem Feld) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen technisch- koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B.
Überzahl-/Unterzahlspiel, vorgegebene Spielzüge oder Taktiken), in der technischkoordinative Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie individualtaktisch-kognitive bzw.
gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen
Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in
Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen handballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen
Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in Angriff und Abwehr in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

6) BF/SB 7: Spielen in und mit Regelstrukturen – Volleyball

 

Wettkampfbezogene Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der wettkampfbezogenen Leistung erfolgt unter Wettkampfbedingungen im Spiel 6:6. Dabei sind die zentralen Spielhandlungen im Wettkampf vorrangig zu berücksichtigen. Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine wettkampfspezifische psycho-physische Belastung erreicht wird. Außerdem muss der Beobachtungszeitraum eine gesicherte Bewertung ermöglichen.
Bei der Bewertung der wettkampfbezogenen Leistung sind Verstöße gegen die Spielregeln angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung
der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkte.
 

Beobachtungsschwerpunkte


• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen im Spiel
• Situationsgerechte Anwendung psycho-physischer Fähigkeiten im Spiel
 

Fakultative Prüfungsleistungen Prüfungsanforderungen und –inhalte

 
Die Überprüfung der fakultativ wählbaren Leistung umfasst zwei Prüfungsteile. Dabei haben beide Teile gleiches Gewicht. Die Spielformen werden von der Prüferin oder dem Prüfer in Abstimmung mit der Fachkonferenz auf der Grundlage der Inhalte und Gegenstände des Kursprofils in der Qualifikationsphase festgelegt.
Der Beobachtungszeitraum muss so bemessen sein, dass eine gesicherte Bewertung möglich ist. Dabei ist die Spielzeit auch von der Anzahl der Prüflinge abhängig.
Der erste Prüfungsteil besteht aus der Präsentation einer vorgegebenen einfachen Spielform (z. B. 2 mit 2 oder 3 mit 3) einschließlich der hierzu erforderlichen individuellen
technisch-koordinativen Fertigkeiten sowie der individualtaktisch-kognitiven Fähigkeiten.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer vorgegebenen komplexen Spielform (z. B. 5:5 mit vorgegebenen Spielzügen oder Taktiken), in der technisch-koordinative Fertigkeiten
und Fähigkeiten sowie individualtaktisch-kognitive bzw. gruppen- und mannschaftstaktisch-kognitive Fähigkeiten präsentiert werden können.
 

Erster Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen einfachen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in Annahme und Zuspiel in einer vorgegebenen einfachen Spielform
 

Zweiter Prüfungsteil Beobachtungsschwerpunkte


• Funktionale Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten
und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung der technisch-koordinativen volleyballspezifischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung individualtaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung gruppentaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
• Situationsgerechte Anwendung mannschaftstaktisch-kognitiver Entscheidungen in einer vorgegebenen komplexen Spielform
 

Mündliche Prüfung

 
Die mündliche Prüfung erfolgt analog zu den mündlichen Prüfungen in den übrigen Fächern.
Sie umfasst eine schriftliche Aufgabenstellung, welche der Prüfling vor Beginn der Prüfung bearbeitet. Hierzu steht eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Die Prüfung selbst in zwei Teile gegliedert. Im ersten Prüfungsteil referiert der Prüfling über seine Lösungen und Gedanken zur Aufgabenstellung. Im Teil zwei der Prüfung  entwickelt sich hieraus ein Prüfungsgespräch zwischen Prüfer und Prüfling, in dem noch mindestens zwei weitere Themengebiete der Qualifikationsphase angesprochen werden. Diese Themengebiete dürfen nicht aus der gleichen Jahrgangsstufe stammen.
 

Abiturnote

 
Die Abiturnote ergibt sich gleichwertig aus der Note der praktischen und der mündlichen Prüfung. 
     
Johannes-Althusius-Gymnasium

Curriculum des Faches Sport Leistungsbewertung : Sportabitur      Stand: 01.11.2016