Corona am JAG (8.1.2021 19.00 Uhr)
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Wir informieren an dieser Stelle über den Umgang mit Corona am JAG.
Folgende Ausarbeitungen gelten für den Distanzunterricht im Januar 2021
1. Distanzunterricht
Ab Montag, 11.1.2021, befindet sich das ganze JAG im Distanzunterricht. Wir versuchen das Beste daraus zu machen und stützen uns auf Microsoft Teams, das mittlerweile alle Unterrichtenden und alle Schülerinnen und Schüler zu bedienen wissen. Wir möchten uns auch weiterentwickeln, dazu ist Rückmeldung nötig: Wir freuen uns über Positives und über konstruktive Vorschläge zur Verbesserung! Uns ist wichtig, dass möglichst alle dabei bleiben und mitmachen und wir bitten insbesondere auch die Eltern als erste Unterstützer wieder mit ins Boot: Sie haben das schon einmal super gemacht, das wird auch dieses Mal wieder klappen.
Am Tag des ersten Unterrichtes in der Woche nach Stundenplan werden Aufgaben gestellt und haben in der Regel eine Laufzeit von einer Woche. Wir werden versuchen, die geschätzte Arbeitszeit mit anzugeben und die Menge so zu gestalten, dass es der üblichen Wochenbelastung des Präsenzunterrichtes ungefähr entspricht. Wir werden uns auch besonders um Rückmeldungen bemühen; ich bitte jedoch zu bedenken, dass Kapazitäten begrenzt sind und komplexe Aufgabenformate keine einfachen Rückmeldungen ermöglichen.
2. Benotung
In diesem Lockdowndurchgang sind Benotungen möglich. Bitte nehmen Sie und nimm Du bitte das Leistungsbewertungskonzept des JAG zur Kenntnis, das diesem Beitrag angeheftet ist.
3. Klausuren und Klassenarbeiten
4. Abholmöglichkeit der Materialien
Am Montag, 11.1.2021, werden alle Klassenräume morgens noch einmal aufgeschlossen, so dass die sich im Distanzunterricht befindlichen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihre Sachen aus den Klassenräumen und den Schließfächern zu holen.
5. Abholmöglichkeit der Klausuren
Am Freitag, 15.1., bildet die Q2 die Vorhut, in der darauffolgenden Woche ist für die anderen dann alles vorbereitet: Dann könnt Ihr an einem festgelegten Vormittag (Näheres folgt in den Klassengruppen) die Schule durch Eingang C beim Christushaus betreten, im Kunstflur Eure Klassenarbeiten bzw. Klausuren holen und die Entschuldigungsbögen (Oberstufe) abgeben und dann durch den Eingang B beim Kino die Schule wieder verlassen. Der Plan wird nächste Woche noch weiter ausgearbeitet.
Maskenpflicht 4.0
Mit dem Erlass vom 21.12.2020 ist bis zu den Weihnachtsferien das Tragen der Maske, wie nach den Sommerferien, auch während des Unterrichts Pflicht.
Das Tragen der Maske auf dem ganzen Schulgelände (auch vor dem Eingang) ist nach wie vor verbindlich.
Lüftung der Unterrichtsräume
• Querlüften, wo immer es möglich ist (nicht über Flure)
• Lüften während der gesamten Pausendauer.
Sportunterricht
Wenn die Witterung es ermöglicht, wird der Unterricht auch weiterhin nach draußen verlagert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder auch lange Sportbekleidung mitführen.
Krank oder nicht?
Flächendesinfektion und gemeinsam genutzte Objekte
In Fachräumen Bi, Phy, Ch, If, Sp, Mu und Ku werden Objekte gemeinsam genutzt, z.B. beim Musizieren und Experimentieren. Bevor dies geschieht, müssen sich alle Schüler_innen die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Dazu werden in diesen Räumlichkeiten Desinfektionsspender installiert.
Dokumentation
Ankunft, Pausen und Verpflegung
Um Stausituationen auf den Toiletten zu Pausenzeiten zu vermeiden, werden Trink- und Toilettenpausen während folgender Unterrichtszeiten angesetzt:
Jg 5 8:20-8:25 10:10-10-15 11:50-11:55
Jg 6 8:25-8:30 10:15-10:20 11:55-12:00
Jg7 8:35-8:40 10:20-10:25
Jg 8 8:45-8:50 10:25-10:30
Jg 9 8:50-8:55 10:35-10:40
Die Toiletten in der Mensa werden ebenfalls geöffnet. Vor den Toiletten werden Wartepunkte geklebt. In den Toilettenpausen sollen die Schüler_innen höchstens in Gruppen zu 2-3 Personen zur Toilette gehen.
Die Lehrer_innen können zusätzliche Pausen auf dem Schulhof einlegen, wo unter Wahrung des Abstandsgebotes und Aufsicht die Masken abgenommen werden können.
AGs
Umgang mit Vorerkrankung und Symptomen
Für die Schülerin oder den Schüler entfällt dann lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Der Distanzunterricht wird bewertet.
Da auch Schnupfen nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören kann, werden nicht vollständig gesunde Kinder nach Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten umgehend nach Hause entlassen.
Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens ist empfohlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen, gemeinsam getragen, auch diese Phase der Coronazeit bewältigen können!