Religion evangelisch katholisch SI 5 6 7 8 9 nur Leistungsbewertung

Grundlagen für die Leistungsbewertung im Fach Katholische/Evangelische Religionslehre in der Sekundarstufe I

 

 

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz              (§ 48 SchulG ) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I           ( § 6 APO – S ) dargestellt.

Da im Fach Evangelische/ Katholische Religionslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Die Leistungsbewertung im Fach Evangelische/Katholische Religionslehre erfolgt unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schülerinnen und Schüler, denn die christliche Botschaft ist ein Angebot, dessen Annahme auf einer freien Entscheidung beruht.

Die Leistungsbewertung und – rückmeldung beziehen sich auf den Erreichungsgrad der im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen. Die im Fach Evangelische/Katholische Religionslehre angestrebten Kompetenzen umfassen auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen. Daher können im Religionsunterricht auch bewertungsfreie Unterrichtsphasen gestaltet werden, in denen z.B. religiöse Erfahrungen ermöglicht werden.

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

 

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Mitarbeit im Unterricht“ zählen u.a.

 

  • mündliche Beiträge zum Unterricht ( z.B. Beiträge zu unterschiedlichen Gesprächs- und Diskussionsformen, Kurzreferate, Präsentationen )
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit an und mit Texten und weiteren Materialien, Ergebnisse von Recherchen, Protokolle)
  • fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen
  • Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (Hefte/Mappen, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen
  • Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns ( z.B. Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von Gruppenarbeit und projektorientiertem Handeln )

 

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

 

  1. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die von allen Schülerinnen und Schülern verbindlich zu führende Arbeitsmappe (bzw. Heft und Ordner) regelmäßig eingesammelt und geht zu 25% in die Benotung ein. Die Beurteilung folgt folgenden Kriterien: Ordnung, Sauberkeit, Gliederung, Übersichtlichkeit.

 

  1. In der Jahrgangsstufe 7 schreiben die Schülerinnen und Schüler mindestens eine schriftliche Übung. Schriftliche Übungen haben nicht den Rang einer Klassenarbeit, sondern gehen als punktuelle Leistung in die Gesamtbewertung  ein. Es gelten die Bestimmungen APO-SI §6, Absatz 2.

 

  1. In der Jahrgangsstufe 8 führen die Schülerinnen und Schüler ein Projekt durch. Die Beurteilung folgt folgenden Kriterien: Informationsbeschaffung und –verarbeitung, Organisation: Arbeitsschritte, Zeitrahmen,  Gestaltung, Dokumentation, Darstellung.

 

  1. In der Jahrgangsstufe 9 erstellen die Schülerinnen und Schüler ein Portfolio. Die Beurteilung folgt folgenden Kriterien: Zieldefinition, Dokumentation des Lernprozesses, Klare Darstellung der Lerngegenstände, Fähigkeit zur Selbstbeurteilung, Gewissenhaftigkeit, Ordentlichkeit.

 

  1. Die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit erfolgt gemäß KLP-KR/ER SI. Sie erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

 


      

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