Im letzten Schuljahr hat sich eine Arbeitsgruppe aus Schülerinnen und Schülern mit Fragen der Handynutzung in Freistunden und Pausen befasst und Ideen intensiv beraten. Diese Regeln wurden durch die Lehrer- und die Schulkonferenz bestätigt, so dass sie ab jetzt gültig sind. Sie ergänzen die schon vorhandenen Regeln für Handys im Unterricht und bei Klassenarbeiten/Klausuren, die auch in den Schulplanern zu finden sind. Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, haben wir die bestehenden Regeln in drei Felder zusammengefasst: 1. Unterricht 2. Klassenarbeiten/Klausuren 3. Pausen und Freistunden
Handy und Unterricht? Auszüge aus dem Schulplaner
Während des Unterrichtes gibt es ein absolutes Verbot von Handys/Smartphones und ähnlichen elektronischen Geräten. Diese müssen ausgeschaltet sicher in den Schultaschen verstaut sein und dürfen nicht offen auf der Bank liegen. Mit Handys darf auch nicht während des Unterrichts hantiert werden („Ich wollte ja nur nachschauen, wie spät es ist.“, usw.). Nur auf Anweisung einer Lehrkraft darf ein Smartphone im Unterricht für die Erledigung von genau definierten Aufgaben benutzt werden.
Ein Handy, das während des Unterrichts klingelt oder mit dem hantiert wird, wird von der Lehrkraft „eingezogen“. Nach Unterrichtsschluss, spätestens nach der 9. Stunde, kann das Gerät in der Verwaltung wieder abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß behält sich die Schule vor, die Konsequenzen dementsprechend anzupassen (Gespräch, Eltern müssen das Handy abholen, ...). Gleiches gilt für ähnliche elektronische Geräte. Geschieht der Verstoß während einer Lernkontrolle, gilt dies als Täuschungsversuch.
Mit Smartphones können auch Tonaufnahmen, Fotos und Videos erstellt werden. Dies ist grundsätzlich untersagt! Wer Bilder, Tonaufnahmen oder Videos von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften ohne deren Einwilligung (im Zweifelsfalle muss eine schriftliche Erlaubnis nachgewiesen werden) macht oder sie ins Internet stellt, begeht eine Straftat.
Daher gilt:
Wer Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Mitschülern/innen oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis herstellt oder sie (z. B. im Internet) für andere zugänglich macht, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben juristischen Schritten auch mit einer schulischen Ordnungsmaßnahme rechnen.
Wer … dringend telefonieren muss, muss sich hierfür jeweils von der aufsichtführenden Lehrkraft eine Ausnahmegenehmigung einholen oder das Telefon im Sekretariat benutzen.
Handy und Klausuren? Auszüge aus dem Schulplaner
Handys, Smartwatches etc. werden bei Klausuren ausgeschaltet in eine Sammelbox gelegt. (weitere Regelungen zu Handys und Klausren stehen im Schulplaner)
Handy in Freistunden und Pausen: die neuen Regeln
In den letzten Jahren waren Handys (unter Handys verstehen wir in diesem Sinne alle Endgeräte wie Smartphones, Tablets, Smartwatches etc.) an unserer Schule größtenteils verboten. Dafür gab (und gibt!) es viele gute Gründe. Trotzdem gehören sie in der heutigen Zeit zum Alltag dazu und wir möchten euch daher mehr Freiheit im Umgang mit Handys erlauben. Ab der Klasse 7 ist die Handynutzung unter Einhaltung der Regeln erlaubt. Diese Erlaubnis werdet ihr nur dann behalten, wenn ihr euch auch zuverlässig an die Regeln haltet, die wir gemeinsam mit der SV entwickelt haben. Nutzt euren Freiraum verantwortungsvoll und in Maßen. Den Klassen 5 und 6 ist die Nutzung verboten, da erst ein verantwortungsvoller Umgang in der Schule (z.B. über das Social-Network-Training) besprochen und geübt werden soll.
Regeln:
Cyberbullying und Mobbing haben an unserer Schule keinen Platz!
• Schalte das Handy in Unterrichtszeiten und Leistungsüberprüfungen aus.
• Lasse das Handy während der Unterrichtszeiten in der Schultasche.
• Benutze das Handy in der Pause ausschließlich geräuschlos oder mit Kopfhörern.
• Erstelle keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen.
Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien und Inhalten sind ausdrücklich verboten und werden strafrechtlich verfolgt!
Bei einem Verstoß gegen die Regeln wird das Handy ausgeschaltet eingesammelt und im Sekretariat abgegeben. Die Eltern werden grundsätzlich über den Verstoß informiert. Weitere mögliche Konsequenzen regelt die Schulordnung je nach Verstoß (siehe Schulplaner).