Schulpflegschaft, was ist das und was tun wir?
- Jürgen Nordmann
- Schulgemeinde
- Elternvertreter
- Zugriffe: 23382
Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Klassenpflegschaften (Klasse 5-9) und Jahrgangsstufen (Klasse 10-12).
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern (und ihrer Kinder) in unserer Schule zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßige Schulpflegschaftssitzungen abgehalten (zwei-bis dreimal im Schuljahr), in denen Informationen ausgetauscht, bekannte (bzw. unbekannte) Probleme und Wünsche angesprochen und diskutiert werden und versucht wird, hierfür Lösungen zu finden.
An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil - so ist ein direkter Austausch zwischen Eltern und Schulleitung möglich. Durch kooperative Zusammenarbeit können Elternwünsche und Vorschläge berücksichtigt bzw. an die weiteren Gremien weitergeleitet werden. (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, Fachkonferenz etc.) Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden ebenso Vertreter / Vertreterinnen der Eltern für die Schulkonferenz (trifft sich auch zwei-bis dreimal im Schuljahr) gewählt. Diese besteht aus Vertretern /Vertreterinnen der Eltern (6), Schüler (6), Lehrer (6) und der Schulleitung (beratend). Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule. Bei Stimmengleichheit gibt hier die Stimme der Schulleitung, die zur Konferenz einlädt und den Vorsitz führt, den Ausschlag.
Die Arbeit in diesen Gremien liest sich ziemlich trocken, aber sie ist es nicht. Der Spaß bei den einzelnen Treffen, auch außer der Reihe, macht die zeitliche Belastung wieder wett. Außerdem stellen wir immer wieder aufs Neue fest, dass sich, selbst bei geringem Engagement, vieles verbessern lässt. Informationen bekommt man aus erster Hand und Eltern können vieles erreichen, anregen und umsetzen. Die Zusammenarbeit und der Austausch innerhalb der Elternschaft macht nicht nur Spaß, sondern jede und jeder kann sich gleichberechtigt einbringen und so auch eigene Ideen vorstellen und umsetzen.
Die Klassenpflegschaft
- Michael Albe-Nolting
- Schulgemeinde
- Elternvertreter
- Zugriffe: 7713
In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werden. Dabei muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr sollten auch Eltern gefunden werden, die bereit sind, an Fachkonferenzen teilzunehmen. Die Schulpflegschaft benennt dann endgültig die Elternvertreter in den Fachkonferenzen. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Wenn die Kinder volljährig sind, können die Eltern nur noch mit beratender Stimme teilnehmen, aber nicht die Schüler selbst, denn die haben ja eine Schülervertretung. Gibt es keine Klassenverbände, etwa in der gymnasialen Oberstufe, dann müssen Jahrgangsstufenvertreter gewählt werden.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es: