Interessiert an ehemaligen Schülerinnen und Schülern des JAG? Dann finden Sie hier eine Liste derer, die das JAG mit dem Abitur in der Hand verlassen haben und das seit 1946! 

Wir weisen darauf hin, dass gemäß BASS 10-44 Nr. 2.1 § 9 die Aufbewahrungsfrist von Akten über Schülerprüfungen nach 10 Jahren endet. Hierzu zählen auch die Abiturklausuren, die den Vorgaben entsprechend nach 10 Jahren persönlich eingesehen und mitgenommen werden können. Andernfalls werden sie jeweils am Ende des Kalenderjahres ordnungsgemäß vernichtet.

Abgangs- und Abschlusszeugnisse werden 50 Jahre lang aufbewahrt.

 

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Diese Datei herunterladen (StuBO_JAG_Fahrplan_2425.pdf)Fahrplan zu Studien- und Berufswahlorientierung im Schuljahr 2024/25 Super User112 KB

Auch im neuen Schuljahr wird das Angebot zur Studien- und Berufswahlorientierung am JAG weiter intensiv betrieben. Die Termine sind zu Schuljahresbeginn in die JAG-Kalender eingepflegt worden, eine Übersicht hängt diesem Artikel an. Kurzfristige Änderungen können Sie jeweils dem Anhang entnehmen. Wir informieren zudem tagesaktuell über Durchsagen, Teams und den Kalender der Schulhomepage.

Falls weiterführende Informationen gewünscht oder Fragen entstanden sind - ob auf Schüler- oder Elternseite - zögert/zögern Sie nicht, wir "StuBos" stehen gern als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

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Am JAG werden die Fehlzeiten in der Oberstufe auf dem Entschuldigungsbogen im Schulplaner S II dokumentiert und verwaltet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss einen Bogen pro Halbjahr führen. Die unterrichtenden Lehrkräfte bestätigen darauf die Entschuldigung, auch im Fall der Beurlaubung, durch ihre Paraphe. Auch eine Befreiung vom Sportunterricht, z. B. im Falle einer Verletzung, wird im Schulplaner verwaltet. Beide Bögen sind jeweils zum Halbjahresende bei der Jahrgangsstufenleitung abzugeben.

Hier folgen nun die Vorgaben im Schulgesetz sowie die vereinbarten Regeln bei Unterrichtsversäumnissen.

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