Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen
- Heike Reinhard
- Pläne und Orga
- Vereinbarungen zum Unterricht
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Am JAG werden die Fehlzeiten in der Oberstufe auf dem Entschuldigungsbogen im Schulplaner S II dokumentiert und verwaltet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss einen Bogen pro Halbjahr führen. Die unterrichtenden Lehrkräfte bestätigen darauf die Entschuldigung, auch im Fall der Beurlaubung, durch ihre Paraphe. Auch eine Befreiung vom Sportunterricht, z. B. im Falle einer Verletzung, wird im Schulplaner verwaltet. Beide Bögen sind jeweils zum Halbjahresende bei der Jahrgangsstufenleitung abzugeben.
Hier folgen nun die Vorgaben im Schulgesetz sowie die vereinbarten Regeln bei Unterrichtsversäumnissen.