Am JAG werden die Fehlzeiten in der Oberstufe auf dem Entschuldigungsbogen im Schulplaner S II dokumentiert und verwaltet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss einen Bogen pro Halbjahr führen. Die unterrichtenden Lehrkräfte bestätigen darauf die Entschuldigung, auch im Fall der Beurlaubung, durch ihre Paraphe. Auch eine Befreiung vom Sportunterricht, z. B. im Falle einer Verletzung, wird im Schulplaner verwaltet. Beide Bögen sind jeweils zum Halbjahresende bei der Jahrgangsstufenleitung abzugeben.

Hier folgen nun die Vorgaben im Schulgesetz sowie die vereinbarten Regeln bei Unterrichtsversäumnissen.

 

Hier können Sie sich über die Kriterien der Leistungsbewertung (Kapitel 2.3 des Schulinternen Lehrplans Englisch für die gymnasiale Oberstufe) informieren.

Darüber hinaus ist das Bewertungsraster für die mündlichen Kommunikationsprüfungen in der Q1 (statt der 2. Klausur im 1. Halbjahr) inklusive der Erläuterungen angehängt. Nach dem Übergang in G9 (ab dem Abitur 2027) wird die 1. Klausur im 1. Halbjahr der Q2 ersetzt.

Ebenso finden sich die Kriterien zur Bewertung der schriftlichen Darstellungsleistungen in Verbindung mit Sprachmittlung sowie den zur Sprachrichtigkeit gehörenden Bepunktungsmaßstäben.

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