Vertretung in der Oberstufe?
In diesem Beitrag wird das angestrebte Verfahren des JAG einmal ausführlich erläutert und begründet. Damit ist angestrebt, Verständnis für die Situation zu wecken und Regelungen so zu treffen, damit das Bestmögliche daraus erwachsen kann.
Vertretungskonzept Oberstufe
Einleitung
Aus vielerlei Gründen kann der Fall eintreten, dass der Fachlehrer oder die Fachlehrerin den Fachunterricht nicht persönlich leiten kann. Im Interesse einer guten schulischen Bildung ist das JAG bestrebt, die unterrichtlichen Auswirkungen möglichst zu minimieren. Guter Unterricht gelingt nur mit einer hohen, dem Lerngegenstand gewidmeten Schüleraktivität. Das gilt uneingeschränkt auch für den Unterricht, der ohne Lehrkraft stattfindet.
Vor diesem Hintergrund hat sich folgendes Verfahren am JAG etabliert. Optimierungsvorschläge im oben genannten Sinne sind bei den Jahrgangstufenleitungen, der Oberstufenkoordination oder der Schulleitung willkommen.
Fachlehrerin oder Fachlehrer
Die zu vertretende Lehrkraft bemüht sich, geeignete Aufgaben zur Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, gibt sie dies dem bzw. der Vertretungsplanenden bekannt. Die Aufgaben für Vormittagsstunden sollen nach Möglichkeit Sozialformen des gemeinsamen Arbeitens anregen. Aufgaben für den Nachmittagsbereich sollen für Einzelarbeit konzipiert sein.
Die Aufgabe kann per E-Mail an die Schule geschickt und den Schülerinnen und Schülern auch über TEAMS zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Materialien oder Raumbedarfe werden ebenfalls bekannt gemacht.
In den ersten Stunden nach der Fehlzeit werden die Arbeiten der Schülerinnen und Schüler angemessen gewürdigt und unterrichtlich eingebettet. Die so erbrachten Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind Bestandteil des Leistungsbereiches „Sonstige Mitarbeit“. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne Lehrkraft im Vormittagsbereich wird ins Kursbuch als Fehlstunde eingetragen und das entsprechende Verfahren zum Umgang mit Fehlzeiten angewendet.
Vertretungsplanende
Im Vormittagsbereich wird dem betreffenden Kurs ein Raum zugewiesen und für jede Unterrichtsstunde eine Lehrkraft als Mitaufsicht, die die Anwesenheit kontrolliert.
Im Nachmittagsbereich wird in der Regel nicht vertreten, Aufgaben liegen gegebenenfalls im Sekretariat oder auf TEAMS bereit, was auf dem Vertretungsplan extra vermerkt wird. Ausnahmen sind ebenfalls dem Vertretungsplan zu entnehmen.
Im Falle eines länger andauernden Fehlens eines Kollegen oder einer Kollegin, wird angestrebt, den Unterricht im Rahmen des Möglichen im Kollegium aufzuteilen.
Schülerinnen und Schüler
Die Mitglieder des Kurses gehen zum Kursraum oder zu dem im Vertretungsplan ausgewiesenen Unterrichtsraum. Dieser wird von der Mitaufsicht aufgeschlossen und die Anwesenheit auf WebUntis überprüft. Die Lernenden erhalten die Aufgaben und Materialien rechtzeitig über Teams und können sie am eigenen iPad lesen. Anschließend werden sie den Vorgaben entsprechend bearbeitet.
Während der ganzen Unterrichtszeit besteht Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler des Kurses in diesem Raum. Zeigt es sich, dass die Aufgaben nicht angemessen sind, z. B. wenn der Kurs insgesamt nach der ersten Stunde einer Doppelstunde das sorgfältige Bearbeiten abgeschlossen hat, sendet der Kurs jemanden ins Sekretariat, um das weitere Verhalten mit der Schulleitung abzusprechen.
Liegt die betreffende Unterrichtsstunde am Nachmittag, können die Aufgaben selbstständig zu Hause bearbeitet werden. Sie müssen lediglich in der ersten Stunde mit der Fachlehrkraft nach der Fehlzeit vorliegen oder, falls verabredet, über TEAMS abgegeben werden.
Erkennen Schülerinnen und Schüler absehbare Schwierigkeiten, z. B. Differenzen zwischen dem Vertretungsplan und Absprachen mit der Fachlehrkraft, weisen sie bitte die Lehrkraft oder die Vertretungsplanung im Vorfeld darauf hin.
Schlusswort
Für Lehrende und Lernende wäre es gleichermaßen einfacher, Unterricht in der Oberstufe ohne Fachlehrkraft grundsätzlich ausfallen zu lassen. Dem entgegen steht der Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Unterricht und die Erfordernisse der Vorbereitung auf zentrale Abschlussprüfungen. Auch in Unterrichtsstunden, in denen die Fachlehrkraft anwesend ist, sind Arbeitsphasen enthalten. In Hausaufgaben werden Materialien und Inhalte selbstständig erarbeitet auf denen der nachfolgende Unterricht aufbaut. Somit kann erwartet werden, dass Stunden, in denen die Schülerinnen und Schüler selbsttätig, gemeinsam und ernsthaft arbeiten, das Unterrichtsgeschehen befördern.
Das JAG ist gehalten, auch im Vertretungsfalle die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei sollen Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern gegeben sein.
"Unterrichtsausfall ist allgemein definiert als das Abweichen von dem in den jeweiligen Stundenplänen vorgesehenen Unterrichtsumfang. Das bloße Abweichen von den Stundenplänen allein führt jedoch nicht automatisch zu Unterrichtsausfällen. Erteilter Vertretungsunterricht, auch Distanzunterricht, sowie Unterricht in anderer Form gelten als Unterricht und sichern Lernzeit. Man spricht deshalb von Unterrichtsausfall erst, wenn der Unterricht ersatzlos ausfällt."[i] Somit kommt dem selbstständigen Arbeiten ohne Fachlehrkraft Unterrichtsqualität zu.
Das vorliegende Konzept entspricht dem Ermessen der Lehrerinnen und Lehrer des JAG nach diesen Kriterien.
Damit Vertretungsstunden gewinnbringend für den Fachunterricht und somit für die Schülerinnen und Schüler sind, müssen alle Beteiligten der Schulgemeinde sich an diese Vorgaben halten.
Bin/Re
[i] Materialsammlung "Sicherung von Lernzeit", Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2007