Die Johannes-Althusius-Plakette
Zur gelebten Schulkultur gehört seit Jahrzehnten die Verleihung der Johannes-Althusius-Plakette – die höchste Auszeichnung, die von der Schule erteilt wird. Die Einführung dieser Plakette war im Jahr 1962 auf Initiative des Kunsterziehers Wolfgang Kreutter vorgeschlagen worden. Dieser kreierte schließlich auch den Rohling. Ostern 1963 wurde sie erstmalig anlässlich der Abiturfeier verliehen. Eine Dienstbesprechung im Jahr 1966 zeigte jedoch, dass im Kollegium erhebliche Unklarheit darüber bestand, nach welchen Gesichtspunkten die Plakette einem Abiturienten des Gymnasiums zuerkannt werden sollte. In Ergänzung zu der bereits vorliegenden Fassung wurden neue Beschlüsse gefasst. Die Lehrerkonferenz vom 27.3.1984 beschloss folgende Neufassung der Richtlinien, die seitdem Gültigkeit besitzen:
Richtlinien zur Verleihung der Johannes-Althusius-Plakette
I. Das Johannes-Althusius-Gymnasium stiftet die Johannes-Althusius-Plakette.
Die Plakette kann verliehen werden:
a) an Abiturienten für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem oder sportlichem Gebiet. Persönlichkeit, soziales Engagement und Leistungsbereitschaft innerhalb der Schule sind zu würdigen.
b) an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für besondere Verdienste um die Schule.
II. Die Verleihung erfolgt:
a) bei Schülern auf Vorschlag der betreffenden Konferenz der Fachlehrer.
b) bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens auf Vorschlag des Direktors.
III. Über den Vorschlag entscheidet die Lehrerkonferenz mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden in geheimer Abstimmung.
Dem einzelnen Lehrer bleibt es überlassen, dem Vorschlag aus persönlichen Gründen seine Zustimmung zu versagen, wenn ihm der Schüler nicht geeignet erscheint.
Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Die Verleihung findet grundsätzlich anläßlich der Verabschiedung der Abiturienten statt.
IV. Die Plakette wird nur in einer Form ausgegeben und kann nur im Rahmen der oben genannten Bedingungen verliehen werden.