Mit dem Erlass vom 13.3.2020 sind alle Schulen des Landes NRW zunächst bis zum 4.5. 2020 geschlossen.
1. Die Schule als Versammlungsort ist geschlossen, das bedeutet nicht schulfrei!
2. Kranke Schülerinnen und Schüler werden wie bisher vom Unterricht telefonisch (02751-7169) oder per Email abgemeldet. Erfolgt die Abmeldung per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), bitte unbedingt Klasse und Rufnummer für Rückfragen angeben. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar.
3. Die Lehrerinnen und Lehrer werden in den TEAMs-Unterrichtsgruppen Aufgaben im Aufgabenmodul stellen, die von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden, anschließend werden von ihnen die Arbeitsergebnisse im Aufgabenmodul hochgeladen. Die Aufgabenstellung erfolgt an dem Tag der Woche, an dem nach Stundenplan der erste Unterricht stattfinden würde, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche. Dazu ist ein Zugang zu www.office.com unter der Domain @johannes-althusius-gymnasium.de notwendig. Alle Schülerinnen und Schüler sollten einen Zugang haben. Falls das doch noch nicht der Fall sein sollte, bitte im Sekretariat melden.
4. Die Aufgaben sollten in der Zeit montags-freitags zwischen 8-13 Uhr zu bearbeiten sein. In dieser Zeit bieten die Lehrerinnen und Lehrer Online-Sprechstunden für die Schülerinnen und Schüler an. Die genauen Zeiten werden in den jeweiligen Teams weitergegeben.
6. Ist die Bearbeitung verpflichtend? Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.
Der Anspruchskreis ist zum 23.3. etwas erweitert worden: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Ebenfalls wurde der Zeitraum auf die Wochenenden und die Osterferien (außer Karfreitag und Ostersonntag) ausgedehnt.
Wir bedanken uns ausdrücklich für die vielen guten Rückmeldungen und auch die Verbesserungsvorschläge und Problemmeldungen. Wir Lehrer_innen stehen in intensivem Kontakt miteinander und greifen die Vorschläge gerne auf.