Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit
Verbindlicher Gegenstand eines Prüfungsteils ist im Grundkurs eine Ausdauerleistung.
Im Grundkurs wird die Reihenfolge der Prüfungsteile durch die Schule festgelegt. Die Lehrkraft legt im Benehmen mit der Kursgruppe spätestens zu Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase zwei Überprüfungsformen der Ausdauer fest, die zuvor Gegenstand des Unterrichts in diesem Kurs gewesen sind. Jeder Prüfling wählt daraus bis vier Wochen vor dem Termin der Prüfung seine Disziplin aus.
Die folgenden Tabellenwerte benennen verbindliche Zuordnungen in festgelegten Disziplinen.
Die Auswahl bezieht sich im Grund- und im Leistungskurs verbindlich auf folgende Überprüfungsformen:
- · 5.000 m Laufen (400 m-Bahn)
- · 800 m Schwimmen
- · 4.000 m Rudern bzw. 4.000 m Kanufahren (Einer, stehendes Gewässer)
- · 20 km Radfahren (Einzelzeitfahren ohne Windschatten, Start in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Minute auf ebener Strecke oder Wettkampfbahn)
- · 10 km Inline-Skaten (Fitness-Skates; 4 Rollen: 80 mm/88 A, Kugellager ABEC5; möglichst glatter Asphalt, Streckenführung mit auslaufbaren Kurvenradien ohne Spitzkehren)