Curriculum für die Einführungs- und Qualifikationsphase Philosophie im Grundkurs
auf Grundlage der Obligatorik des Lehrplanes und der Vorgaben für das Zentralabitur 2014/ 2015 (vorgegebene Texte durch Fettdruck hervorgehoben)
Die Nummerierung der Themen entspricht nicht unbedingt der tatsächlichen Reihenfolge.
Grundlage des Unterrichts ist das zweibändige aktuelle Lehrwerk „Zugänge zur Philosophie“ (Cornelsen).
Mindestens einmal im Verlaufe des Philosophieunterrichts von 10.1 bis 12.1 wird zudem eine philosophische Ganzschrift (ggf. in Auszügen) behandelt.
10.1 |
Rahmenthema/Inhaltlicher Schwerpunkt: Einführung in die Philosophie |
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Kursthemen: Was kann ich wissen? (Erkenntnistheorie) / Was soll ich tun? (Ethik und Staatsphilosophie) / Was darf ich hoffen? (Geschichtsphilosophie und Metaphysik) Lehrmittel: Zugänge zur Philosophie 1 (Cornelsen) |
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1 obligatorisch |
Einführung in das philosophische Staunen: durch das sokratische Gespräch zum philosophischen Staunen
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Kapitel I.1 / Seiten 15-36 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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2 obligatorisch |
Eine Ethik für alle? - Auf der Suche nach einer kulturunabhängigen Ethik am Beispiel von Todesstrafe, Sterbehilfe, Gleichstellung Homosexueller, Menschenrechte oder anderer Themen (Feyerabend, Finkielkraut)
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Kapitel I.2 / Seiten 37-46 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 1 |
3 obligatorisch |
Wahrnehmung = Wirklichkeit?! – Naiver Realismus vs. Radikaler Konstruktivismus (Glasersfeld, Russell, Watzlawick)
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Kapitel 1.1 bis 1.4 / Seiten 15-30 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 1 |
4 obligatorisch |
Gibt es ein Leben nach dem Tod? - Betrachtung religiöser und philosophischer Jenseitsvorstellungen (Sokrates )
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Kapitel I.4 / Seiten 71-81 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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10.2 |
Rahmenthema/Inhaltlicher Schwerpunkt: Was ist der Mensch? |
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Kursthema: Was macht den Menschen zum Menschen? Auf der Suche nach seinen Wesensmerkmalen Lehrmittel: Zugänge zur Philosophie 1 (Cornelsen) |
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1 obligatorisch |
Gibt es eine menschliche Natur? - Der Mensch als aggressives und naturbestimmtes Wesen (Darwin, Günther, Lorenz, Singer )
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Kapitel II.1.1 u. II.1.2 / Seiten 113-133 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
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2 obligatorisch |
Ist der Mensch ein Kulturwesen? - Die Notwendigkeit von Kultur wegen unserer egoistischen Natur (Rousseau, Gehlen, Nietzsche, Freud)
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Kapitel II.2.4/ Seiten 175-186 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 2 |
3 obligatorisch |
Die menschliche Sprache: Konstruieren wir unsere Welt und uns selbst durch Sprache und unterscheidet uns dies von den Tieren? (Popper, Nietzsche, Cassirer) |
Kapitel II.2.2/ Seiten 153-160 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 2 |
4 fakultativ |
Erschafft der Mensch sich durch die Arbeit? (Hegel, Marx) |
Kapitel II.2.3/ Seiten 161-174 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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5 obligatorisch |
Ist der Mensch ein selbstbestimmtes Wesen? - Der Mensch als zur Freiheit Verurteilter und Besitzer eines Bewusstseins (Sartre, Freud, Camus, Heidegger )
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Kapitel II.3 / Seiten 192-227 |
~ 15 Stunden / ~ 5 Wochen |
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11.1 |
Rahmenthema/Inhaltlicher Schwerpunkt: Probleme des menschlichen Handelns (Ethik) |
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Kursthema: Was ist gut, was ist böse? – Auf der Suche nach obersten Zwecken, Normen, Werten und Prinzipien des Handelns Lehrmittel: Zugänge zur Philosophie 1 (Cornelsen) |
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1 obligatorisch |
Einführung in Grundkategorien der Ethik: Moral, Konvention, Recht, Naturalistischer Fehlschluss, Gegenstandsbestimmung der Ethi k
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Kapitel III.0 / Seiten 229-234 |
~ 3 Stunden / ~ 1 Wochen |
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2 fakultativ |
Glück für den Einzelnen: Theorien eines gelingenden Lebens in der Antike (Epikur, Aristoteles) |
Kapitel III.1.3 u. III.1.5 / Seiten 239ff, 246-256 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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3 obligatorisch |
Gut = nützlich? (Bentham, Auszug aus „Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und Gesetzgebung“; Mill, Auszüge aus „Der Utilitarismus“)
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Kapitel III.3 / Seiten 265-279 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Klausur Nr. 1 |
4 obligatorisch |
Freiheit und Determination – der kategorische Imperativ (Kant, Auszüge aus „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten)
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Kapitel III.4.1-III.4.6 / S. 280-294 u. III.5.2/ Seiten 311-316 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Klausur Nr. 2 |
5 fakultativ |
Kants Ethik auf dem Prüfstand: z.B.: Der kategorische Imperativ im Nationalsozialismus (Eichmann, Arendt) |
Kapitel III.4.7 u. III.4.8 / Seiten 295-304 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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6 obligatorisch |
Verantwortungs- und Diskursprinzip als Legitimationsinstanz moralischer Maßstäbe? (Jonas, Auszug aus „Das Prinzip Verantwortung“, Habermas)
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Kapitel III.8 / Seiten 334-341 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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7 fakultativ |
Begründung und Rechtfertigung sittlich-praktischen Handelns: Die Preisgabe der Vernunft als ethische Legitimationsinstanz (Schopenhauer, Nietzsche) |
Kapitel III.7 / Seiten 324-333 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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8 obligatorisch |
Angewandte Ethik: „Präimplantationsdiagnostik“
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externe Materialien |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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11.2 |
Rahmenthema/Inhaltlicher Schwerpunkt: Probleme von Politik, Recht, Staat und Gesellschaft (Rechts- und Staatsphilosophie) |
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Kursthema: Was ist der beste Staat? – Zur Begründung, Rechtfertigung und kritischen Analyse von Rechtssystemen Lehrmittel: Zugänge zur Philosophie 1 (Cornelsen) |
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1 fakultativ |
Begründung und Rechtfertigung des Rechts: Gerechtigkeit und Naturrecht in der antiken und mittelalterlichen Staatsphilosophie (Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin) |
Kapitel IV.1 / Seiten 363-381 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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2 obligatorisch |
Recht, Macht und Gewalt: Recht und Gerechtigkeit in der klassisch-bürgerlichen (Hobbes, Auszug aus „Leviathan“; Locke; Montesquieu; Rousseau) und modernen Staatstheorie (Hannah Arendt, Auszug aus „Macht und Gewalt“)
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~ 27 Stunden / ~ 9 Wochen |
Klausur Nr. 3 / Option auf Klausur Nr. 4 |
3 fakultativ |
Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Staat: Staat und bürgerliche Gesellschaft (Hegel, Marx, Bakunin) |
Kapitel IV.3 / Seiten 412-422 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
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5 obligatorisch |
Recht und Gerechtigkeit: Demokratie und soziale Gerechtigkeit (Rawls, Auszug aus „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ )
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Kapitel IV.4.2/ Seiten 442-454 |
~ 6 Stunden / ~ 2 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 4 |
6 fakultativ |
Eine gerechte Welt in Zeiten der Globalisierung? – Austeilende und ausgleichende Gerechtigkeit
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externe Materialien |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
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12.1 u. 2 |
Rahmenthema/Inhaltlicher Schwerpunkt: Probleme des Denkens, Erkennens und der Wissenschaft (Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie) |
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Kursthema: Gibt es allgemeingültige Wahrheiten? – Das Problem der Wahrheit und der Objektivitätsanspruch wissenschaftlicher Erkenntnis Lehrmittel: Zugänge zur Philosophie 2 (Cornelsen) |
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1 obligatorisch |
Die Idee als Grundlage der Erkenntnis: Die Idee als Fundament des Erkennens (Platons Sonnen-, Linien- und Höhlengleichnis |
Kapitel I.1 / Seiten 13-26 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Klausur Nr. 1 |
2 obligatorisch |
Der Zweifel als Grundlage der Erkenntnis: Das denkende Ich als Fundament des Erkennens (Descartes, Auszug aus „Meditationen über die erste Philosophie“) |
Kapitel I.2 / Seiten 33-46 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 2 |
3 obligatorisch |
Die Erfahrung als Quelle der Erkenntnis (Locke, Auszug aus „Versuch über den menschlichen Verstand“; Hume) |
Kapitel I.3 / Seiten 47-70 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
Option auf Klausur Nr. 2 |
4 fakultativ |
Das menschliche Erkenntnisvermögen als Struktur der Welt (Kant) |
Kapitel I.5 / Seiten 71-93 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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5 fakultativ |
Subjekt und Objekt: Kritik an der Erkenntnistheorie (Hegel, Heidegger) |
Kapitel I.6.1 u. I.6.2 / Seiten 94-96 |
~ 9 Stunden / ~ 3 Wochen |
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6 obligatorisch |
Wissenschaftliche Verfahrensweisen: Wissenschaft als Annäherungsprozess an die Wahrheit (Reichenbach; Carnap; Popper, Auszug aus ‚Die Logik der Forschung’); Die Willkürlichkeit wissenschaftlicher Weltbilder (Feyerabend)
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Kapitel I.7.1 / Seiten 100-113 |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
Klausur Nr. 3 (Auswahlklausur muss weiteres Halbjahresthema abdecken) |
7 obligatorisch |
Lesen einer Ganzschrift: “Der Gottesbegriff nach Ausschwitz” von Hans Jonas |
externe Materialien |
~ 12 Stunden / ~ 4 Wochen |
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Leistungskonzept im Fach Philosophie Leistungsanforderung, Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung
Grundlage der Bewertung von Leistungen sind die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“; bei Schülerinnen und Schülern, die das Fach schriftlich gewählt haben, kommen überdies die in den „Klausuren“ erbrachten schriftlichen Leistungen hinzu.
Anforderungsbereiche
Für alle Beurteilungsgrundlagen gilt, in je spezifischer Konkretion, die Ausrichtung an den für die Abiturprüfung relevanten drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus (vgl. Lehrplan Philosophie (1999), S. 76-78): Begreifen (I), Erörtern (II), Urteilen (III). Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle ausgewiesenen Dimensionen (erkenntnistheoretisch-wissenschaftstheoretische Dimension/ sittlich-praktische Dimension/ ontologisch-metaphysische Dimension/ geschichtlich-gesellschaftliche und kulturelle Dimension/ methodische Dimension) bei der Unterrichtsarbeit und auch später bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.
Beurteilungsbereich „Klausuren“
In Analogie zu den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW finden für Klausuren im Fach Philosophie aktuell lediglich die Aufgabenarten I) und III) gemäß Lehrplan Verwendung:
- Textgebundene Aufgabe: Aufgabe auf der Basis eines philosophischen Textes (I)
- Problemgebundene Aufgabe: Aufgabe auf der Basis einer philosophischen Aussage oder mehrerer philosophischer Aufgaben (III).
Zu der Bewertung von textgebundenen Aufgaben ist zu sagen, dass in jeder Klausur zwischen den Anforderungsbereichen Begreifen (I), Erörtern (II) und Urteilen (III) unterschieden wird. Da eine gute Leistung in den Bereichen „Erörtern“ und „Urteilen“ ohne eine angemessene Leistung im Bereich „Begreifen“ nicht möglich ist, sei darauf hingewiesen, dass der Bereich „Begreifen“ zunächst, d.h. zu Beginn der Qualifizierungsphase, in dem Mittelpunkt der Klausur stehen sollte. Mit zunehmender Sicherheit im Bereich „Begreifen“ sollten die Bereiche „Erörtern“ und „Urteilen“ auf dem Weg zum Abitur mehr Gewicht bekommen. Am Ende sollte die Gesamtbewertung einer Klausur wie folgt aussehen: Begreifen: 26%, Erörtern: 30%, Urteilen: 24%.
Problemgebundene Aufgaben sind so zu stellen, dass sie im Kern eine der zwei folgenden Fragestellungen behandeln:
- die systematische Verortung des jeweiligen Problems im geistesgeschichtlichen Zusammenhang
- die vergleichende Abwägung zweier philosophischer Positionen bezüglich des Problems (dies setzt eine sehr intensive Behandlungen der philosophischen Positionen voraus)
Eine ausreichende Leistung liegt vor, wenn die Schülerin/ der Schüler trotz einiger Schwächen der Text im Ganzen verstanden hat. Ihre/ Seine Erläuterungen sollten das Verständnis der zentralen Aussagen und des Argumentationszusammenhanges erkennen lassen und keine groben Mängel aufweisen. Von einer guten Leistung wird verlangt, dass die Anforderungsbereiche „Begreifen“ und „Erörtern“ richtig gelöst sind. Für eine sehr gute Leistung muss der Bereich „Urteilen“ in dem Sinne erfüllt werden, dass der Text bzw. das Problem kritisch hinterfragt wird und die eigene Meinung deutlich und differenziert zum Ausdruck kommt.
Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Philosophie in NRW. Die Korrekturen der Klausuren werden auch mit Hilfe der aus den zentralen Abiturprüfungen bekannten kriterialen Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Leistung ist dementsprechend bei der Beurteilung der Analyse eines vorliegenden philosophischen Textes neben der Erfassung von zentraler These, zugrunde liegender Fragestellung sowie Argumentationsgang zu berücksichtigen, ob der Aufbau der Argumentation mit Hilfe sachgerecht verwendeter logischer Konjunktionen und sog. performativer Verben beschrieben wird.
Die Darstellungsleistung fließt in Höhe von 20% in die Gesamtnote mit ein. Hierbei werden folgende Bewertungskriterien in Anschlag gebracht:
- strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung (5 P.)
- bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander (4 P.)
- belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.) (3 P.)
- formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert (4 P.)
- schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher (4 P.)
Insgesamt entfallen also bei einem 100-Punkte-Schema 80 Punkte auf die inhaltlichen und 20 Punkte auf die sprachlichen (Darstellungs-)Leistungen. Die Ergebnisse der Klausuren fließen zu 50% in die Zeugnisnote ein.
Die 1. Klausur in 11.2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden.
Notentabelle/ Punkteraster
Mögliche Punkte |
Punkte / Noten |
Mögliche Punkte |
Punkte / Noten |
100-95 |
15 / 1+ |
59-55 |
7 / 3- |
94-90 |
14 / 1 |
54-50 |
6 / 4+ |
89-85 |
13 / 1- |
49-45 |
5 / 4 |
84-80 |
12 / 2+ |
44-39 |
4 / 4- |
79-75 |
11 / 2 |
38-33 |
3 / 5+ |
74-70 |
10 / 2- |
32-27 |
2 / 5 |
69-65 |
9 / 3+ |
26-20 |
1 / 5- |
64-60 |
8 / 3 |
19-0 |
0 / 6 |
Klausuranzahl und –dauer
HALBJAHR
|
ANZAHL
|
DAUER
|
BESONDERHEITEN
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10/I
|
1 |
2 Unterrichtsstunden
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GK |
10/II |
1 |
2 Unterrichtsstunden
|
GK |
11/I |
2 |
2 Unterrichtsstunden
|
GK |
11/II |
2 |
2 Unterrichtsstunden
|
GK |
12/I |
2 |
3 Unterrichtsstunden
|
GK |
12/II |
1 |
3 Unterrichtsstunden
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GK/ nur für Schülerinnen und Schüler, die Philosophie als 3. Abiturfach gewählt haben |
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“
Der Bereich „Sonstige Mitarbeit“ hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich, d.h. also 50% der Endnote. Für Schülerinnen und Schüler, die Philosophie nicht schriftlich gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie ihre Fähigkeit zum Diskurs. Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ kommen folgende Leistungen zum Tragen:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch (dieser Bereich der „sonstigen Mitarbeit" ist der Beurteilungsschwerpunkt und wird nach folgenden Kriterien gewichtet/ 40% der Note „Sonstige Mitarbeit“):
- Wiedergabe von Wissen, Reorganisation von bekannten Inhalten
- Ergebnissen und Methoden, Übertragen von Ergebnissen und Methoden
- Erfassen und Darstellen von Problemen
- Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen
- Aufgreifen von Beiträgen von Mitschülerinnen/Mitschülern
- sachliches Argumentieren
- Gebrauch der Fachsprache und sprachliche Verständlichkeit
- Wichtig ist die regelmäßige aktive Beteiligung am Unterricht
- Qualität der Beiträge hat insgesamt Vorrang vor der Quantität
- Hausaufgaben (haben sowohl einen vorbereitenden wie auch nachbereitenden Charakter/ 20% der Note „Sonstige Mitarbeit“):
- wird keine Hausaufgabe explizit gestellt, heißt das Nachbereitung der Stunde/ Doppelstunde
- sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit
- Konzentration der Darstellung auf das Wesentliche
- angemessene Verwendung der Fachsprache
- sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit
- eigenständiges Klären von Problemen (z. B. Nachschlagen von Fremdwörtern)
- Referate (20% der Note „Sonstige Mitarbeit“):
- Auswertung von Informationsmaterial
- korrekte Zitierweise
- angemessene Fachsprache und Darstellungsweise
- fachliche Korrektheit der Aussagen
- Berücksichtigung und Verwendung fachspezifischer Methoden
- adressatenbezogener Vortrag und entsprechende Argumentation
- Selbständigkeit im Urteil, Grad der Problematisierung vorgefundener Aussagen
- Impulsgebung für die anschließende Diskussion
- Berücksichtigung des Zeitfaktors
- angemessene Sicherung der wesentlichen Aspekte für den Lernerfolg der Anderen (z. B. Handout)
- Mitarbeit in Gruppenarbeit oder Projekten (20% der Note „Sonstige Mitarbeit“):
- „fachliches Lernen“: Erwerb von Kenntnissen, Darstellung von Ergebnissen, Erkennen von Zusammenhängen in anderen Fächern
- „methodisches Lernen“: z. B. Beschaffung von Informationsmaterial, Planung und Durchführung von Arbeitsschritten, Anwendung fachspezifischer Methoden, Ergebnisse in verschiedener Form präsentieren
- „sozial-kommunikatives Lernen“: z. B. Einhalten von Gesprächsregeln, argumentative Darstellung von Meinungen, aktive Gestaltung der Gruppenarbeit, Konfliktregelungen suchen
- „selbstbeurteilendes Lernen“: z. B. selbstkritische Einschätzung der eigenen Arbeit und Ergebnisse
Allgemeine Prinzipien der Leistungsbeurteilung/ Individuelle Förderung
Im Ganzen beobachten die Lehrenden die individuellen Leistungen über einen längeren Zeitraum und lassen sie sich entwickeln, um auf dieser Grundlage ein Leistungsbild zu erhalten. Bei der Leistungsbewertung ist zwischen einem pädagogischen und einem egalitären Leistungsprinzip zu unterscheiden: Nach jenem werden die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Lern- und Denkfortschritte beurteilt; nach diesem wird beurteilt, ob ihre Leistung einem für alle gültigen Maßstab (Standard) entspricht. Bei der Abwägung zwischen beiden gibt es einen Ermessensspielraum.
Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler die für den Philosophieunterricht konstitutiven Standards nicht erreichen und in den Defizitbereich geraten, werden, nach Diagnose der individuellen Schwächen, entsprechende Förderhinweise gegeben bzw. Fördermaßnahmen eingeleitet, die ihr/ ihm eine gezielte Steigerung der philosophischen Kompetenzen ermöglichen.
Umgekehrt erfolgt aber auch eine individuelle Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern, etwa durch eine Teilnahme am alljährlich stattfindenden Bundes- und Landeswettbewerb „Philosophischer Essay“ oder indem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in Form von Referaten oder Präsentationen in besonderer Weise im Rahmen des Fachunterrichts zu qualifizieren.
Darüber hinaus können Mädchen und Jungen durch die Behandlung des Themas „Alters- und geschlechtsspezifische Ethik“ (fakultativ in 10.1 (G8)/ 11.1 (G9)) in dem Sinne gefördert werden, dass sie ihre soziokulturellen Geschlechterrollen als Grundlage für ihr (ethisches) Handeln erfahren, hinterfragen und unter Umständen bewusst ihre Geschlechterrollen bei bestimmten Handlungen ausblenden. Beispielsweise kann Mädchen in diesem Zusammenhang bewusst werden, dass Frauen in der Regel fürsorglich handeln (vgl. Theorie von Gilligan), dementsprechend oft fürsorgliche Berufe wählen (Krankenschwester, Erzieherin u.a.). Wenn Mädchen dieses Rollenmuster reflektiert haben, ist eine bewusste Hinwendung zu untypischen Berufen möglich.
Gestaltung von Lernprozessen
Philosophieren wird nicht als bloße diskursive Reproduktion klassischer Denkbeständen der philosophischen Tradition, sondern als schülerorientierte philosophische Problemreflexion verstanden. Diese lernen im Philosophieunterricht in Bezug auf für sie problematisch erscheinende eigene Deutungen eine angemessene und begrifflich präzise Beteiligung an rationalen Diskursen. Sie artikulieren sich dabei sowohl in adäquaten Ausdrucksformen und entwickeln im Philosophieunterricht die Fähigkeit, Theorien und Argumentationen zu rekonstruieren, Prämissen und Schlussfolgerungen zu explizieren bzw. selbstständig argumentative Deutungen zu formulieren. Dabei nutzen sie gegebenenfalls fachphilosophisch fundierte Denkfiguren (z. B. in Form von Theorien) als Reflexionswerkzeuge und Arbeitsmittel.
Um fachphilosophische Positionen zu erarbeiten, bieten sich im Philosophieunterricht kooperative Lernformen (Think-Pair-Share, Gruppenpuzzle, Placemat u.a.) an, in denen die Schüler gemeinsam eine Theorie erschließen. Einzelarbeitsphasen sind aber von ebenso großer Bedeutung, da die eigene Deutung eines bestehenden Problems oder einer Position ohne eigene Reflexion nicht möglich ist. Die Lehrenden sollten in ihren Unterricht unterschiedliche Arbeits- und Sozialformen – passende auf den Unterrichtsinhalt – initiieren, sodass eine ausgewogene und motivierende Lernatmosphäre zustande kommt.
Kooperation in der Fachschaft zur Gewährleistung einheitlicher Standards und Qualitätssicherung
Zur Gewährleistung der entsprechenden Leistungsanforderungen und Standards innerhalb der Fachschaft finden permanent Absprachen zwischen den das Fach unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen statt. In diesem Rahmen erfolgt zudem regelmäßig ein Austausch und Abgleich von Klausuraufgaben sowie eine Besprechung der zugrunde liegenden Bewertungskriterien, um auch in diesem Bereich ein einheitliches Anforderungsprofil zu garantieren.
Zudem werden die Ergebnisse des Zentralabiturs in den Fachkonferenzen analysiert, um sie für die Arbeit im Unterricht nutzbar zu machen. Ausschlaggebend sollte sein, wie man den Unterricht hinsichtlich des Zentralabiturs effektiver und qualitativer gestalten kann.
Zwecks eigener Professionalisierung werden alle Kolleginnen und Kollegen angehalten, einmal pro Schuljahr eine Fortbildung zu besuchen. Diese soll die Aktualität der eigenen Unterrichtsarbeit gewährleisten.