Grundlagen zur Leistungsbewertung im Fach Biologie in der Sekundarstufe II
Stand: 26.05.2011
Die Gesamtleistung im Fach Biologie setzt sich in der Sekundarstufe II zu jeweils gleichen Teilen aus den Bereichen „Klausuren“ und „sonstige Mitarbeit“ zusammen.
sonstige Mitarbeit
In der Sek II orientieren sich die Anforderungen an den in den Richtlinien genannten Anforderungsbereichen I bis III, die in den Operatoren für das Zentralabitur für das Fach Biologie umgesetzt sind.
Operatoren in der Reihenfolge der Anforderungsbereiche:
Dabei dient als Orientierungsrahmen eine Gewichtung von 20 – 30 % Anforderungsbereich I, 40 – 60 % AFB II und 10 – 30 % AFB III.
Die Operatorenliste ist den Schülerinnen und Schülern in der Eingangsphase auszuhändigen, die Operatoren müssen eingeübt werden.
Dabei dient als Orientierungsrahmen eine Gewichtung von 20 – 30 % Anforderungsbereich I, 40 – 60 % AFB II und 10 – 30 % AFB III.
Die sonstige Mitarbeit orientiert sich an dem gleichen Bewertungsmaßstab wie in der Sek I. Auch hier gilt: Die Leistungsbewertung berücksichtigt dabei jeweils das altersgemäße Leistungsvermögen. Heftführung und Dokumentation des Unterrichts durch die Schülerinnen und Schüler liegt im Ermessen derselben.
Klausuren
Die Klausuren werden in Anlehnung an das Zentralabitur konzipiert und bewertet. Dabei ist der unterschiedliche Zeitrahmen zu beachten.
Die Aufgabenbewertung sollte sich nach der Gewichtung der Anforderungsbereiche richten (s.o.) und dem vorgegebenen Lösungsschema/bei mindestens einer Klausur in der Qualifikationsphase dem Erwartungshorizont wie im Zentralabitur entsprechen. Die Benotungs- und Bewertungsgrundlage muss den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden (Transparenz). Stärken und Schwächen der jeweiligen Arbeit müssen aus dem Erwartungshorizont ersichtlich sein oder müssen aus einem Kommentar zur Arbeit hervorgehen. Neben der inhaltlichen Leistung ist auch die Darstellungsleistung angemessen zu bewerten (s.u.).
Notentabelle schriftliche Leistungsbewertung
Note |
Punkte |
Prozent |
1+ |
15 |
96 - 100 |
1 |
14 |
91 – 95,6 |
1- |
13 |
87 – 90,5 |
2+ |
12 |
83 – 86,5 |
2 |
11 |
78 – 82,5 |
2- |
10 |
74 – 77,5 |
3+ |
9 |
70 – 73,5 |
3 |
8 |
66 – 69,5 |
3- |
7 |
61 – 65,5 |
4+ |
6 |
55 – 60,5 |
4 |
5 |
50 – 54,5 |
4- |
4 |
45 – 49,5 |
5+ |
3 |
38 – 44,5 |
5 |
2 |
30 – 37,5 |
5- |
1 |
22 – 29,5 |
6 |
0 |
0 – 21,5 |
Die Darstellungsleistung soll etwa 10% der Gesamtnote ausmachen. Bei der Darstellungslei-stung soll auf:
- schlüssige und stringente Ausführung der Gedanken,
- sachgerecht strukturierte Darstellung,
- Verwendung einer differenzierten und präzisen Fachsprache,
- Veranschaulichung durch geeignete Skizzen und Schemata und
- formal ansprechende Gestaltung der Arbeit
geachtet werden.
Gewichtung der Anforderungsbereiche (Operatoren siehe oben)
Anforderungsbereich |
prozentuale Gewichtung |
I |
20 – 30 |
II |
40 – 60 |
III |
10 - 30 |