Grundlagen der Leistungsbewertung im Fach Chemie in der Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II setzt sich die Gesamtleistung im Fach Chemie zu jeweils gleichen Teilen aus den Bereichen „Klausuren“ und „sonstige Mitarbeit“ zusammen.
Grundlage der Leistungsbewertung in beiden Bereichen sind gemäß den Richtlinien und der zentralen Vorgaben für das Abitur die folgenden drei Anforderungsbereiche, denen die entsprechenden Operatoren zugeordnet werden können.
Die angegebene Gewichtung dient als Orientierungsrahmen.
Anforderungsbereich I: 20- 30 %
Anforderungsbereich II: 40- 60 %
Anforderungsbereich III: 10- 30 % |
Reproduktion von Fakten und Inhalten Operatoren: Berechnen, Bestimmen, Beschreiben, Darstellen, Durchführen eines vorgegebenen Experiments, Nennen, Strukturieren/ Ordnen, Zeichnen
Erkennen und Darstellen von Zusammenhängen und Strukturen Operatoren: Analysieren, Anwenden, Auswerten, Begründen, Durchführen eines Experiments nach eigener Schrittfolge, Erklären, Erläutern, Ermitteln, Deuten, Planen (der experimentelle Vorgehensweise zu einem vorgegebenen Problem), Skizzieren, Überprüfen, Verallgemeinern, Vergleichen
Probleme lösen und Meinungen vertreten Operatoren: Beurteilen, Bewerten, Diskutieren, Entwickeln (von Hypothesen, Skizzen, Experimenten oder Modellen), Interpretieren |
Die Operatorenliste ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Einführungsphase auszuhändigen, die Operatoren müssen konsequent eingeübt werden.
Die Bewertung im Bereich sonstige Mitarbeit orientiert sich an den Leistungsbeschreibungen der Bereiche I- II der Sekundarstufe I. Die Heftführung liegt dabei im Ermessen der Schülerinnen und Schüler. Dokumentationen wie z. B. Protokolle, Skizzen, Zeichnungen u.a. sind mit in die Bewertung einzubeziehen. Formale und inhaltliche Kriterien sind eindeutig festzulegen.
Klausuren sollten nach abiturrelevanten Kriterien konzipiert werden. Dabei sind folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- Zeitrahmen (Differenzierung Grund- und Leistungskurs)
- Anforderungsbereiche (Gewichtung siehe oben)
- Auswahl geeigneter Materialgrundlagen
Die Aufgabenbewertung sollte sich nach der Gewichtung der Anforderungsbereiche richten und dem vorgegebenen Lösungsschema bei mindestens einer Klausur in der Qualifikationsphase dem Erwartungshorizont wie im Zentralabitur entsprechen. Zu jeder Klausur erhalten die Schülerinnen und Schüler den Erwartungshorizont in Form eines Bewertungsschlüssels und die prozentuale Verteilung der Notenpunkte.
Neben der inhaltlichen Leistung ist auch die Darstellungsleistung angemessen zu bewerten.
Die Darstellungsleistung soll etwa 10 % der Gesamtnote ausmachen. Bei ihrer Beurteilung sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Schlüssige und stringente Ausführung der Gedanken
- Sachgerecht strukturierte Darstellung
- Verwendung einer präzisen und differenzierten Fachsprache
- Formale Gestaltung der Arbeit
Prozentuale Verteilung der Notenpunkte
Note |
Punkte |
Prozent |
1+ |
15 |
96 - 100 |
1 |
14 |
91 – 95,6 |
1- |
13 |
87 – 90,5 |
2+ |
12 |
83 - 86,5 |
2 |
11 |
78 - 82,5 |
2- |
10 |
74 - 77,5 |
3+ |
9 |
70 - 73,5 |
3 |
8 |
66 - 69,5 |
3- |
7 |
61 - 65,5 |
4+ |
6 |
55 - 60,5 |
4 |
5 |
50 - 54,5 |
4- |
4 |
45 - 49,5 |
5+ |
3 |
38 - 44,5 |
5 |
2 |
30 - 37,5 |
5- |
1 |
22 - 29,5 |
6 |
0 |
0 - 21,5 |