Die gute Seele des Hauses – Versuch einer Hommage für die einzigartige Frau Keil

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Diese Datei herunterladen (sz-31102015-verabschiedung-regina-keil-pur.pdf)Siegener Zeitung vom 31.10.2015 Clemens Binder437 KB
Diese Datei herunterladen (DerWestenFrauKeil.pdf)Der Westen vom 27.102015 Clemens Binder40 KB

Vorbemerkung: Diesem Artikel des ehemaligen Schülersprechers Konstantin Achinger aus dem Jahre 2013 ist nur wenig hinzuzufügen, vielleicht ein paar Bilder der Verabschiedungsfeier von Frau Keil. Sie finden diese am Ende des Artikels.

Ein bekanntes Klingeln unterbricht jäh den Redeschwall im Klassenzimmer. Es kehrt erwartungsvolle Ruhe ein. Pause … ein tiefes Luftholen ist aus dem Lautsprecher zu vernehmen. Dann: „Achtung eine Durchsage…“. Jene Worte werden nicht etwa gewöhnlich kund getan, nein, sie sind vielmehr das Nebenprodukt eines ausgedehnten Seufzers. Es sprach: unsre liebe Frau Keil.

 

Die AOK Nordwest ist schon seit mehreren Jahren Kooperationspartner des JAG. Sie stellt der Schule in jedem Schuljahr mindestens einen Praktikumsplatz zur Verfügung und unterstützt die Schule bei der Suche nach weiteren Praktikumsplätzen in anderen Betrieben.

Zudem wird die Schule regelmäßig über die Ausschreibung von Ausbildungsplätzen bei der AOK informiert und bekommt entsprechende Poster und Flyer zum Aushang in der Schule zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Studien- und Berufsorientierung stellt die AOK den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9 das Berufsbild des Sozialversicherungsfachangestellten in der Projekt- und Orientierungswoche vor. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler in einer Unterrichtseinheit über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert.

Die AOK ist uns darüber hinaus ein guter Ansprechpartner für das Präventionsprogramm des JAG. Themen sind hier u. a. die Suchtprävention, wie z. B. beim Thema Rauchen oder Alkohol, oder der Umgang mit Esstörungen.

In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werden. Dabei muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
 
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr sollten auch Eltern gefunden werden, die bereit sind, an Fachkonferenzen teilzunehmen. Die Schulpflegschaft benennt dann endgültig die Elternvertreter in den Fachkonferenzen. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Wenn die Kinder volljährig sind, können die Eltern nur noch mit beratender Stimme teilnehmen, aber nicht die Schüler selbst, denn die haben ja eine Schülervertretung. Gibt es keine Klassenverbände, etwa in der gymnasialen Oberstufe, dann müssen Jahrgangsstufenvertreter gewählt werden.
 
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:

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