Schulinternes Curriculum des Faches Musik für die Einführungsphase der Sekundarstufe II am JAG
Musik
(Entwurfsstand: 22.08.2014)
Inhaltsverzeichnis
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit........................................ 3
2 Entscheidungen zum Unterricht......................................................... 6
- 1 Unterrichtsvorhaben............................................................................. 6
- 1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben............................................................. 8
- 1.2 Konkretisierte Unterrichtsvorhaben............................................................... 10
- 2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit............ 18
- 3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung......... 23
- 4 Lehr- und Lernmittel........................................................................... 27
3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen .... 28
4 Qualitätssicherung und Evaluation................................................... 28
1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit
Schulprogrammatische Leitlinien des Faches Musik
In Orientierung und Konkretisierung des Schulprogramms des JAG und des Kap.1 des Kernlehrplans Musik kann und soll das Fach Musik wesentliche Beiträge leisten hinsichtlich erzieherischer, ästhetischer und speziell musikbildender Aufgaben. Der einzelne Mensch mit seinen Stärken, Begabungen, Eigenarten und Schwächen steht dabei genauso im Fokus (musik-) pädagogischer Bemühungen, wie die Förderung seiner kooperativen und sozialen Fähigkeiten.
Der allgemeinbildende Musikunterricht in den Klassen und Kursen ist der günstige Ort zur Erarbeitung musikspezifischer Kompetenzen im Sinne des KLP. Sowohl handlungsbezogene wie auch musikalisch-ästhetische Fähigkeiten werden einbezogen in die Anbahnung und Realisierung individueller kreativer Tätigkeit. Es ist der geschützte Ort des Ausprobierens, Überprüfens, Reflektierens und Beurteilens in unterschiedlichen fachlichen und sozialen Kontexten. Die Ensembles sind primär der Ort des gemeinsamen Musizierens, der gemeinsamen, koordinierten und zielgerichteten Arbeit im Sinne des Probens und Einstudierens, der Konzerte und Aufführungen. Es bietet sich an, die beiden Orte des Musik-Lernens immer wieder sinnvoll miteinander zu verknüpfen, um Motivationen für beide Bereiche synergetisch zu entwickeln. Dies kann realisiert werden durch thematische Anknüpfungen an Konzert-Projekte, Kompositions- und Gestaltungsvorhaben des Unterrichts für Ensembles, recherchierende und reflektierende Vorbereitung und Begleitung von Veranstaltungen u.v.m.
Ziel ist es, möglichst viele Schülerinnen und Schüler für die aktive Teilnahme am schulischen Musikleben zu motivieren und deren Begabungen und Kompetenzerwerb sinnvoll zu integrieren, um damit einen vitalen Beitrag zu leisten zum sozialen Miteinander aller Beteiligten der Schule.
Weitere Aspekte finden sich im Kapitel 2.2. (Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit)
Unterrichtsstruktur im Fach Musik
In der Unter- und Mittelstufe wird das Fach Musik mit Ausnahme der achten Klasse generell zweistündig unterrichtet. In den Klassen 5 und 6 besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Musikprojektes, das in Kooperation mit der ortsansässigen Musikschule stattfinden, ein Instrument zu erlernen. Die Musikstundenzahl wird in diesem Falle um eine Stunde aufgestockt. Die drei Stunden werden in eine Instrumentalstunde, eine Ensemblestunde und eine Stunde regulären Klassenunterricht aufgeteilt.
In der gymnasialen Oberstufe wird im Sinne der Vorgabe gemäß APO GOSt in der Einführungs- und Qualifikationsphase ein Grundkurs angeboten.
Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an den Ensembles als AG teilzunehmen.
- Schulorchester
- Schulband
- Samba-AG
- in Kooperation mit der Musikschule Wittgenstein e.V. Schüler-Bigband „Shuffled“
Unterrichtende im Fach Musik
Die Fachkonferenz Musik besteht zum Zeitpunkt der Lehrplan-Einführung aus 2 Lehrerinnen mit der Fakultas Musik.
Unterrichtsbedingungen
Für den Klassen-, Kurs- und Ensembleunterricht stehen folgende Räume zur Verfügung:
- Ein großer Musikraum, der zur Hälfte mit Stühlen mit ausklappbarem Tisch ausgestattet ist, die andere Hälfte ist freigehalten für Bewegungs- und Ensembleaktivitäten; es stehen für Orchesterproben und Gruppenarbeiten Notenständer, zusätzliche Stühle und Tische am Rand. In ihm steht ein Flügel und ein Cembalo. Zur Ausstattung gehören außerdem ein Schlagzeug, mehrere Djemben und Cajons, ein Samba-Instrumentarium und weitere Schlaginstrumente, mehrere Gitarren, zwei Keyboards, ein E-Piano, mehrere Xylophone und Metallophone, einige Sätze Boomwhackers, ein Fernseher mit DVD-Spieler, ein OHP, zwei Tafeln, ein Whiteboard und eine Hifianlage mit kleinem Pult und Mikrophon sowie 1 portabler CD-Spieler.
- Als Ausweichraum für den Unterricht gibt es einen kleinen Raum und zwei sehr kleine Räume, in denen Teile der Ausstattung des Musikraumes gelagert werden.
- Für große Ensembles und als Vortrags- und Konzertraum steht die Aula zur Verfügung, wo neben der Aula-Bestuhlung eine flexibel gestaltbare Bühne und Sound- und Lichttechnik sowie ein weiterer Flügel zur Verfügung stehen.
- Das „Selbstlernzentrum“ ist mit PCs ausgestattet, und kann von autorisierten Personen für die Arbeit am PC genutzt werden.
Konzerte
Auftrittsmöglichkeiten für die verschiedenen Ensembles gibt es unzählige: Fest etabliert haben sich Auftritte im Rahmen der Weihnachtszeitreise in Bad Berleburg sowie am Tag der offenen Tür. Zur Institution geworden ist die Veranstaltung „JAG in Concert“, die einmal im Jahr sowohl den Ensembles als auch einzelnen Schülern eine große Bühne bietet, um ihr musikalisches Können zu präsentieren. Im Kontext dieses Konzertes findet seit einigen Jahren ein vorbereitendes Probenwochenende für die MusikprojektschülerInnen statt.
2 Entscheidungen zum Unterricht
2.1 Unterrichtsvorhaben
Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.
Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.
Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden an dieser Stelle nur die inhaltlichen Schwerpunkte und einige exemplarische konkretisierten Kompetenzerwartungen ausgewiesen, während die Gesamtheit der konkretisierten Kompetenzerwartungen zu diesen inhaltlichen Schwerpunkten erst auf der Ebene konkretisierter Unterrichtsvorhaben aufgelistet wird. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses Hauscurriculums nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.
Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und ‑orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.
2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben
Einführungsphase |
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Unterrichtsvorhaben I:
Thema: Back to the Roots - auf der Suche nach musikalischer Identität
Kompetenzen:
Inhaltsfeld: IF2 (Entwicklungen von Musik) Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 22 Std.
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Unterrichtsvorhaben II:
Thema: Auf dem Weg in eine neue Zeit – Musik an der Schwelle zum bürgerlichen Zeitalter
Kompetenzen:
Inhaltsfeld: IF2 (Entwicklungen von Musik) Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 23 Std. |
Unterrichtsvorhaben III:
Thema: Musik als Klangrede - Improvisationen zwischen Freiheit und Grenzen
Kompetenzen:
Inhaltsfeld: IF1 (Bedeutungen von Musik)
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 22 Std.
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Unterrichtsvorhaben IV:
Thema: Musik macht Theater
Kompetenzen:
Inhaltsfeld: IF3 (Verwendungen von Musik)
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zeitbedarf: 23 Std. |
Summe Einführungsphase: 90 Stunden |
2.1.2 Konkretisierte Unterrichtsvorhaben
Unterrichtsvorhaben in der Einführungsphase
GK EF 1.Q. Thema: Back to the Roots - auf der Suche nach den Wurzeln von Musik 22 Std. |
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Entwicklungen von Musik |
Inhaltliche Schwerpunkte:
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Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
Inhaltliche und methodische Festlegungen |
Individuelle Gestaltungsspielräume |
Rezeption Die Schülerinnen und Schüler
Produktion Die Schülerinnen und Schüler
Reflexion Die Schülerinnen und Schüler
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Fachliche Inhalte
Ordnungssysteme musikalischer Parameter, Formaspekte und Notationsformen Ordnungssysteme
Formaspekte
Notationsformen
Fachmethodische Arbeitsformen
Fachübergreifende Kooperationen
Feedback / Leistungsbewertung
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Unterrichtsgegenstände
Weitere Aspekte
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GK EF 2.Q. Thema: Auf dem Weg in eine neue Zeit – Musik an der Schwelle zum bürgerlichen Zeitalter 22 Std. |
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Entwicklungen von Musik |
Inhaltliche Schwerpunkte:
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Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
Inhaltliche und methodische Festlegungen |
Individuelle Gestaltungsspielräume |
Rezeption Die Schülerinnen und Schüler
Produktion Die Schülerinnen und Schüler
Reflexion Die Schülerinnen und Schüler
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Fachliche Inhalte
Ordnungssysteme musikalischer Parameter, Formaspekte und Notationsformen Ordnungssysteme
Formaspekte
Notationsformen
Fachmethodische Arbeitsformen
Fachübergreifende Kooperationen
Feedback / Leistungsbewertung
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Unterrichtsgegenstände
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GK EF 3.Q. Thema: Musik als Klangrede - Improvisationen zwischen Freiheit und Grenzen 22 Std. |
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Bedeutungen von Musik |
Inhaltliche Schwerpunkte:
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Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
Inhaltliche und methodische Festlegungen |
Individuelle Gestaltungsspielräume |
Rezeption Die Schülerinnen und Schüler
Produktion Die Schülerinnen und Schüler
Reflexion Die Schülerinnen und Schüler
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Fachliche Inhalte
Ordnungssysteme musikalischer Parameter, Formaspekte und Notationsformen Ordnungssysteme
Formaspekte
Notationsformen
Fachmethodische Arbeitsformen
Fachübergreifende Kooperationen
Feedback / Leistungsbewertung
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Unterrichtsgegenstände
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EF, 4.Quartal Thema: Musik macht Theater |
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Verwendungen von Musik |
Inhaltliche Schwerpunkte:
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Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
Inhaltliche und methodische Festlegungen |
Individuelle Gestaltungsspielräume |
Rezeption Die Schülerinnen und Schüler
Produktion Die Schülerinnen und Schüler
Reflexion Die Schülerinnen und Schüler
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Fachliche Inhalte
Ordnungssysteme musikalischer Parameter, Formaspekte und Notationsformen Ordnungssysteme:
Formaspekte:
Notationsformen:
fachmethodische Arbeitsformen
Fachübergreifende Kooperationen
Feedback / Leistungsbewertung
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Unterrichtsgegenstände
Weitere Aspekte
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2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Musik die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 21 sind fachspezifisch angelegt.
Überfachliche Grundsätze:
- Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
- Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler/innen.
- Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
- Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.
- Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.
- Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler/innen.
- Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern/innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
- Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler/innen.
- Die Schüler/innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
- Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
- Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
- Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
- Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.
- Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.
Fachliche Grundsätze:
- Fachbegriffe (die verbindliche Liste s.u.) werden den Schülern alters- und situationsbedingt angemessen vermittelt. Sie sind an musikalische Fachinhalte gebunden und werden im Wesentlichen in ihren Kontexten anwendungsbezogen erarbeitet.
- Fachmethoden (z.B. Musikanalyse) werden immer durch die inhaltlichen Kontexte motiviert und nur in ihnen angewendet (keine Musikanalyse um der Musikanalyse willen).
- Die Fachinhalte und die darin thematisierte Musik soll die musikkulturelle Vielfalt widerspiegeln. Im Zentrum steht dabei zunächst (vor allem in der Jgst.5) die Musik der abendländischen Musikkultur, wobei der Fokus zunehmend mehr im Sinne der interkulturellen Erziehung erweitert wird.
- Der Unterricht soll vernetzendes Denken fördern und deshalb phasenweise handlungsorientiert, fächerübergreifend und ggf. auch projektartig angelegt sein.
- Der Unterricht ist grundsätzlich an den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler orientiert und knüpft an deren Vorkenntnissen, Interessen und Erfahrungen an. Dies betrifft insbesondere das Instrumentalspiel. Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Fähigkeiten sollen im Unterricht ein adäquates Forum erhalten, ohne dass die anderen dadurch benachteiligt werden.
- Der Unterricht ist problemorientiert und soll von realen Problemen ausgehen.
- Die Lerninhalte sind so (exemplarisch) zu wählen, dass die geforderten Kompetenzen erworben und geübt werden können bzw. erworbene Kompetenzen an neuen Lerninhalten erprobt werden können. In der Benutzung der Fachterminologie ist auf schwerpunktartige und kontinuierliche Wiederholung zu achten.
Dokumentationsformen
- Führung einer Din-A4-Sammelmappe für die Jgst. 5, 6, 7 und 9 (Ziele neben der Sammlung von Unterrichtsmaterial: individuellen Ordnungssinn entwickeln, regelmäßiges bearbeiten, individuelle Lösungen finden, Bewertungskriterien entwickeln)
- Führung eines Materialordners durchgehend für die gymnasiale Oberstufe
Fachterminologie
Die Fachkonferenz Musik verständigt sich darauf, dass die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I ein einheitliches Repertoire an Fachterminologie anlegen, welches im Verlauf der gymnasialen Oberstufe kontinuierlich erweitert wird. Dieses ist nicht Inhalt des Unterrichts, sondern integrativer Bestandteil der inhaltlichen Auseinandersetzungen mit Musik. Es wird eine Beschränkung auf die wichtigsten Termini vereinbart, die in immer neuen Zusammenhängen eingebracht und benannt werden. Der Umgang mit schriftlicher Notation wird schrittweise erlernt über die grafische Notation und wird ausschließlich funktional eingesetzt: zur Veranschaulichung von Gegebenheiten musikalischer Strukturen; als Mittel zur Reproduktion musikalischer Gestaltungsideen.
Im Bereich der „Ordnungssysteme musikalischer Parameter“ wird in den Jgst.5/6 der Schwerpunkt auf den Parametern Rhythmik, Melodik, Dynamik und Klangfarbe liegen, wobei diese in den Jgst.7-9 immer wieder benutzt werden. Der Parameter Harmonik und Teile von Klangfarbe sowie Form-Aspekte werden im Wesentlichen in den Jgst.7-9 eingebracht.
In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden diese in zunehmend komplexe Zusammenhänge eingebettet. Dieses bildet die Grundlage für die zielgerichtete Auseinandersetzung mit musikalischen Strukturen in der Qualifikationsphase.
Übersicht der in den Inhaltsfeldern bearbeiteten Ordnungssysteme musikalischer Parameter, Formaspekte und Notationsformen in den Quartalen der Einführungsphase
- Quartal
- Rhythmik: Taktarten, Akzente, Synkopierungen, Komplementär-Rhythmik
- Melodik: Motiv und Motiv-Verarbeitungen, Phrase, Thema
- Dynamik / Artikulation: graduelle und fließende Abstufungen/Übergänge, Terrassen-Dynamik; staccato-legato
- Harmonik: einfach Kadenz-Harmonik mit Grundbegriffen T, S, D; Dreiklangs-Umkehrungen
- Formaspekte: Polyphonie, Kontrapunkt, Homophonie; Invention (ev. Fuge);
- Notationsformen: Klaviernotation, einfache Partitur, Standard-Notation der Tonhöhen und Tondauern
- Quartal
- Rhythmik: Taktarten, Akzente, Synkopierungen, Komplementär-Rhythmik
- Melodik: Motiv und Motiv-Verarbeitungen, Phrase, Thema
- Dynamik / Artikulation: graduelle und fließende Abstufungen/Übergänge, Terrassen-Dynamik; staccato-legato
- Harmonik: einfach Kadenz-Harmonik mit Grundbegriffen T, S, D; Dreiklangs-Umkehrungen
- Formaspekte: SHF: Exposition, Durchführung, Coda; Liedformen (Kunstlied)
- Notationsformen: Klaviernotation, komplexe Partitur, Standard-Notation der Tonhöhen und Tondauern
- Quartal
- Rhythmik: ametrische Rhythmen, metrische Rhythmen mit Taktbindungen, Taktarten
- Melodik: diatonische, pentatonische Skalen, Motiv und Motiv-Verarbeitungen
- Dynamik / Artikulation: staccato-legato, Akzente, ritardando, accelerando, Rubato
- Formaspekte: Form-Prinzipien Wiederholung, Abwandlung, Kontrast; A-B-A-Formen
- Notationsformen: Standard-Notation der Tonhöhen und Tondauern, Harmonik-Symbole, grafische Notationsformen, verbale Spielanweisungen
- Quartal
- Rhythmik: Rhythmische und melodische Musterbildung,Verhältnis von Metrum, Rhythmus und Takt
- Melodik: Alterationen, leitereigene und leiterfremde Töne
- Dynamik: Abstufungen/Übergänge, dynamische Extreme
- Formaspekte: musikalische Figuren
- Notationsformen: Klavierauszug, Partitur
2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Musik hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.
Zusätzlich zu den Vorgaben im Kapitel 3 des Kernlehrplans Musik verständigt sich die Fachkonferenz Musik auf folgende Grundsätze und Absprachen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung:
- Die Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung berücksichtigt die Bereiche
- Prozessbewertung, B. schriftlicher Prozessbericht, Projektskizze, Beobachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens
- Präsentationsbewertung, z. B. Bewertung von Referaten oder Gruppenpräsentationen am Ende einer Projektphase, Rollenspiele, Präsentation einer Gestaltungsaufgabe
- Produktbewertung, z. B. Verschriftlichung eines Referates, Dokumentation einer Gestaltungsaufgabe, Lernplakat, Videofilm, Dokumentationsmappe
- Die Bewertung im Rahmen der verbindlichen Unterrichtsvorhaben orientiert sich u.a. an den Bewertungsbögen (s.u.), die zur individuellen Kontrolle der erreichten Kompetenzen kontinuierlich im Unterricht eingesetzt werden. Sie dienen der Transparenz der zu erlernenden Kompetenzen, der Selbstevaluation der Schülerinnen und Schüler und als Kriterien für den/die Lehrer/in. Der/die Lehrer/in trägt dafür Sorge, dass die dort aufgelisteten Kompetenzen im Unterricht zur Anwendung kommen und individuell überprüfbar sind. In der Jahrgangsstufe 5 lernen die Schülerinnen und Schüler schrittweise den Umgang mit den Selbstevaluationsbögen.
- Für die Schülerinnen und Schüler soll im Unterricht jeweils eine deutliche Unterscheidung von Lern- und Leistungssituation gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Prozess von Gestaltungsverfahren.
- Die Bewertung der Sammelmappe erfolgt nur nach vorgehender Festlegung der Kriterien. Sie sollen individuelle Gestaltungsspielräume berücksichtigen.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen instrumentalen Fähigkeiten sollen diese in musikalischen Gestaltungen einbringen können. Dies darf aber nicht zur Bewertung herangezogen werden.
Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Bereich „Klausuren“
- In der Einführungsphase wird nach Absprache der Fachkonferenz eine Klausur pro Halbjahr geschrieben.
- Die Bewertung und Leistungsrückmeldung von Klausuren erfolgt auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs (Punktesystem).
- Die Bewertung der Klausuren bezieht sich auf die inhaltliche Leistung und auf die Darstellungsleistung. Die Leistungsrückmeldung gibt darüber hinaus perspektivische Hinweise für die individuelle Leistungsentwicklung.
- In der Qualifikationsphase werden die drei für die Abiturprüfung relevanten Aufgabentypen mindestens einmal berücksichtigt.
- Die Facharbeit kann die erste Klausur im 2. Halbjahr der Q1 ersetzen. Das Thema der Facharbeit legt die Schülerin bzw. der Schüler gemeinsam mit der Kurslehrerin bzw. dem Kurslehrer fest.
Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Bereich der „sonstigen Mitarbeit“
- Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen (vgl. APO-GOSt (2.11.2012), §15 (1)
- Verbindliche Festlegungen zur Leistungsmessung und Leistungsrückmeldung sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben aufgeführt.
Die Leistungsbewertung und Leistungsmessung orientiert sich grundsätzlich an den folgenden im Kernlehrplan aufgeführten Überprüfungsformen:
Überprüfungsform |
Kurzbeschreibung |
Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Rezeption |
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Subjektive Höreindrücke beschreiben |
Subjektive Wahrnehmungen und Assoziationen werden als Ausgangspunkt für die weitere fachliche Auseinandersetzung artikuliert. |
Deutungsansätze und Hypothesen formulieren |
Auf der Grundlage von Höreindrücken, Erfahrungen, ersten Einschätzungen und Hintergrundwissen werden vermutete Lösungen und erste Deutungen thesenartig formuliert. |
Musikalische Strukturen analysieren |
Musikalische Strukturen werden unter einer leitenden Fragestellung in einem inhaltlichen Kontext als Hör- und Notentextanalyse untersucht. Die Fragestellungen beziehen sich z.B. auf
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Analyseergebnisse darstellen |
Untersuchungsergebnisse werden mit visuellen und sprachlichen Mitteln anschaulich dargestellt. |
Musik interpretieren |
Vor dem Hintergrund subjektiver Höreindrücke sowie im Hinblick auf Deutungsansätze und Hypothesen werden Analyseergebnisse gedeutet. |
Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Produktion |
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Gestaltungskonzepte entwickeln |
Eine Gestaltung wird vor dem Hintergrund einer Gestaltungsabsicht im Rahmen des thematischen Kontextes in ihren Grundzügen entworfen, z.B. als Komposition, Bearbeitung, Stilkopie oder Vertonung. |
Musikalische Strukturen erfinden |
Materiale und formale Strukturierungsmöglichkeiten werden z.B. bezogen auf ein Gestaltungskonzept erprobt und als Kompositionsplan erarbeitet. Dieser kann sowohl auf grafische als auch auf traditionelle Notationsformen zurückgreifen. |
Musik realisieren und präsentieren |
Eigene Gestaltungen und Improvisationen sowie vokale und instrumentale Kompositionen werden mit dem verfügbaren Instrumentarium entweder aufgeführt oder aufgezeichnet. |
Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Reflexion |
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Informationen und Befunde einordnen |
Informationen über Musik, analytische Befunde sowie Interpretations- und Gestaltungsergebnisse werden in übergeordneten Zusammenhängen dargestellt. |
Kompositorische Entscheidungen erläutern |
Zusammenhänge zwischen Intentionen und kompositorischen Entscheidungen im Rahmen des inhaltlichen Kontextes werden argumentativ begründet. |
Musikbezogene Problemstellungen erörtern |
Unterschiedliche Positionen zu einer musikbezogenen Problemstellung werden einander gegenübergestellt und in einer Schlussfolgerung beurteilt. |
Musikalische Gestaltungen und Interpretationen beurteilen |
Ergebnisse von musikalischen oder musikbezogenen Gestaltungen sowie musikalische Interpretationen werden begründet unter Einbezug von Kriterien, die sich aus dem thematischen Kontext ergeben, beurteilt. |
2.4 Lehr- und Lernmittel
Die folgenden Lehr- und Lernmittel sind zurzeit verbindlich eingeführt:
Musikbücher:
Sekundarstufe I
- Musik um uns 1, Westermann Schroedel Diesterweg 2011
- Musik um uns 2/3, Westermann Schroedel Diesterweg 2013
Sekundarstufe II
- Soundcheck SII, Westermann Schroedel Diesterweg 2008
- Musik um uns Sekundarbereich II, Schroedel Schulbuchverlag 1996
Folgende ergänzende Lehr- und Lernmittel stehen zur Verfügung:
Themenheft:
- Thema Musik – Grundlagen Musiktheorie, Ernst Klett Verlag 1998
Verschiedene Taschen-Partituren/Klavierauszüge, Fachbücher und CDs.
3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen
Das Ziel der Fachkonferenz Musik ist es, die Koordination und Kooperation mit anderen Fächern in den jeweiligen Jahrgangsstufen in unterschiedlichen Formen zu erweitern. Diese kann in der thematischen Abstimmung mit einer sinnvollen Rhythmisierung bestehen, bis hin zu fächerübergreifenden und fächerverbindenden Absprachen.
Fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte werden in den dafür vorgesehenen Phasen durch die beteiligten Lehrkräfte geplant und realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Realisation dieser Unterrichtsvorhaben und Projekte gewährleistet sind. Die Vereinbarungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Kooperationsformen sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben (vgl. Kapitel 2.1.2) jeweils aufgeführt.
4 Qualitätssicherung und Evaluation
Der Fachbereich Musik leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung durch
- die Entwicklung und den unterrichtlichen Einsatz von geeigneten Formen der Leistungsdiagnose
- die regelmäßige Evaluation von durchgeführten Unterrichtsvorhaben durch die Fachlehrer, durch die Fachkonferenz und durch Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie von Eltern
- die Evaluation musikalischer bzw. fächerübergreifender Projekte durch die beteiligten Fachschaften
- die perspektivische Anpassung der musikalischen Angebote (ggf. mit außerschulischen Partnern)