Bewertungsmaßstäbe im Fach Französisch für Sekundarstufe II
(Fachkonferenzbeschluss vom 17.5.2011)
Bewertungsmaßstäbe für Klausuren in Sek. II
Die Aufgabenstellung entspricht dem «commentaire dirigé» (d.h. compréhension, analyse, commentaire) zu einer Lesetextvorlage, die ergänzt werden kann durch ein Ton- oder Bilddokument als Ausgangspunkt für eine gestaltende Textproduktion, deren Gewicht stärker oder weniger stark sein darf (vgl. Lehrplan, S.103ff.).
Die Textvorlagen können leicht adaptiert sein, ab der Qualifikationsphase soll es sich um überwiegend authentische Texte handeln.
Bei den Klausuren sind einsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Die folgenden Bewertungskriterien sind in der Oberstufe in einem Punktesystem zur Klausurbeurteilung erfasst. In einer Klausur werden beurteilt:
1. die sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, verbunden mit methodischem Können (Sprache).
Beurteilt werden
a) die kommunikative Textgestaltung
b) das Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel
c) die Sprachrichtigkeit
2. die fachlichen (evtl. fachübergreifenden) Kenntnisse und das Urteilsvermögen, verbunden mit methodischem Können (Inhalt).
Überprüft werden das Orientierungs- und Handlungswissen im interkulturellen Bereich einschließlich der landeskundlichen und literarischen Kenntnisse.
Konkret bedeutet dies die Beurteilung folgender Elemente:
a) zum Teilbereich der „compréhension“ : Grad der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit bei der Erfassung der manifesten Informationen der Vorlage.
b) zum Teilbereich der „analyse“: Grad der Präzision und Selbständigkeit bei der Erfassung der latenten Informationen sowie der Intention der Vorlage.
Fakultativ (Leistungskurs): Erfassen der Textsorte, des Sprachregisters, des Stils und der Form.
c) zum Teilbereich des „commentaire“: Gedankenvielfalt, Selbständigkeit, Einordnung in größere Zusammenhänge, methodische Sicherheit.
d) zum Typ „gestaltende Textproduktion“ : Stimmigkeit der Komposition, Grad der Imitation/des Neuansatzes, Einhaltung von Aufgabenstellung und Textsorte, Adressatenbezug.
Bei der Notenfindung erhält der Teilbereich Sprache (s.1) das größere Gewicht gegenüber dem Teilbereich Inhalt im Verhältnis 3 : 2 (im Abitur sind z.B. maximal 90 Punkte für Sprache/Ausdruck und 60 Punkte für den Inhalt erreichbar).
Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ - Sek II :
Die „Sonstige Mitarbeit“ setzt sich wie folgt zusammen:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch;
- Hausaufgaben und ihr Vortrag im Unterricht, die unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden;
- einzelne selbstständige Leistungen:
- Kurzreferat (5 Min.)
- Referat (10 Min.)
- Zusammenstellung von Dossiers
- Lesetagebücher;
- Protokolle;
- schriftliche Übungen (max. 30 Min.);
- Mitarbeit in Projekten (z.B. Erkundungen, Korrespondenzen);
- Ergebnisse aus Gruppenarbeit (einzeln zu beurteilen).
Die Facharbeit, die im Grundkurs und Leistungskurs auf Französisch abzufassen ist, ist als Ersatz für eine Klausur zu werten (Durchführungsbestimmungen dazu im Lehrplan).
Maßstäbe bei der Festsetzung von Zeugnisnoten:
Die Kontinuität der Schülerleistungen wird beobachtet und bewertet. Die Erfolgskontrolle in Form von Klassenarbeiten / Klausuren macht in der Regel 50 % der Gesamtnote aus.
Die übrigen 50 % setzen sich aus allen übrigen Leistungen des Schülers zusammen. Im Zweifelsfall entscheidet der Fachlehrer (päd. Freiheit).
Zu Allgemeinen Prinzipien der Leistungsbewertung siehe die Ausführungen zu
Sekundarstufe I.