Ein herzliches Willkommen!

schön, dass Sie sich für das Johannes-Althusius-Gymnasium interessieren!

Schauen Sie sich hier gerne um, wir sind eine kleine, lebendige Schule die so einiges für ihre Schülerinnen und Schüler auf die Beine stellt.
Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass am Montag, 18. November findet ein pädagogischer Tag zum Thema Digitalisierung stattfindet. 

Es grüßt Sie herzlich: Clemens Binder, Schulleiter

Sie können sich hier einen JAG-Kühlschrankkalender (Stand 28.8.2024) herunterladen.

Stundenpläne sind schülergenau über Webuntis oder allgemein (ab Mitte November) auf der Homepage einsehbar.

 

 

 

Infos zum 100. des JAG

Hier gibt´s ab jetzt die wichtigsten Infos zum 100jährigen des JAG in 2025.

Die Planungen nehmen Fahrt auf, demnächst werden wir einzelne Veranstaltungen und Themen veröffentlichen, die wir gemeinsam durchführen und erleben wollen. Bis dahin sollten schon einmal am besten alle Ehemaligen von diesem freudigen Ereignis erfahren. Um möglichst viele Leute für das Jubiläum zu mobilisieren, haben wir einen WhatsApp-Kanal eingerichtet:

https://www.whatsapp.com/channel/0029VaYPrUr3bbUyDj9qnd2Z

Anregungen und Ideen gehen am besten an 100jahre@jag-bad-berleburg.de .

Es wäre toll, wenn Ihr den Kanal abonnieren und teilen würdet (niemand hat Einsicht auf Eure Telefonnummern oder Euer Profil!)! Das wird richtig gut!

Liebe Grüße vom Orga-Team

Corona am JAG (28.04.2021 14.00 Uhr)

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Diese Datei herunterladen (JAG Konzept zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht.pdf)JAG Konzept zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht.pdf Clemens Binder156 KB

Wir informieren an dieser Stelle über den Umgang mit Corona am JAG.

Informationen zu den Selbsttests

Testungen in Form von Selbsttests sind nun Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Bestätigte Testungen aus einem Testzentrum, die nicht älter als 48h sind, werden gerne anerkannt.


Sodann kann es sich ereignen, dass der Schnelltest ein positives Ergebnis anzeigt, also einen Hinweis auf eine Corona-Infektion gibt. Für diesen Fall ist es uns wichtig zu betonen, dass damit in keiner Weise irgendeine Schuldzuweisung verbunden sein wird. Wir werden die Kinder allerdings unverzüglich isolieren, indem sie auf den Schulhof geschickt werden, wo eine Aufsicht sein wird, die sich um Ihr Kind und die Einleitung und Einhaltung der weiteren Schritte kümmert: Diese sind die sofortige Information von Ihnen als Eltern mit der Bitte der zeitnahen Abholung, die Sie gewährleisten müssten. Ihr Kind sollte dann in eine freiwillige Quarantäne und eine Nachtestung per PCR-Test beim Kinderarzt oder Hausarzt müsste von Ihnen schnellstmöglich veranlasst werden. Wenn dieser negativ ist, kann das Kind wieder zur Schule; fällt der PCR-Test ebenfalls positiv aus, wird das Gesundheitsamt informiert und leitet weitere Schritte ein.
Mitschüler sind in einem solchen Fall eines positiven Schnelltests aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort und auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Die Testung wird früh am Unterrichtstag im Klassen- bzw. Kursverband erfolgen und von den Schülerinnen und Schülern selbst an sich vorgenommen. Eine Dokumentation des Herstellers, wie das geschehen soll, finden Sie hier.
Die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer sind lediglich dazu da, zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und das Ergebnis zu dokumentieren.
Die Testung wird damit enden, dass eine/r der Getesteten den Müll zur beschrifteten gelben Mülltonne vor der Verwaltung zur Entsorgung bringen wird.

Wenn Sie Anliegen, Sorgen und Fragen im Zusammenhang mit den Testungen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden, wir werden nach bestem Wissen und Gewissen versuchen zu helfen.

Regelungen zum Schülertransport

Im öffentlichen Nahverkehr besteht in NRW bis auf Weiteres die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, gleichwertig oder höher) für alle Fahrgäste. Bedecken Sie damit Mund und Nase, wenn Sie mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Bereichen der Haltestellen. Personen mit einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung dürfen aufgrund einer Vorerkrankung ohne Maske den ÖPNV nutzen. Soweit Kinder unter
14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske (Stoffmaske) zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von einer Nutzung befreit.

Folgende Regelungen gelten bezüglich Arbeiten/Klausuren und Versetzungen am Ende des Sj. 20/21

in dieser Woche haben uns einige Vorgaben erreicht, die die schriftlichen Arbeiten und die Versetzungsregelungen für das laufende 2. Halbjahr betreffen. Endgültig werden die meisten Änderungen in einem Schulsicherungsgesetz durch den Landtag beschlossen werden; es sind also Änderungen möglich. Dennoch möchte ich Sie und Euch frühzeitig über die Regelungen informieren, da die Handhabung sehr deutlich vom Abschluss des letzten Schuljahres abweicht. Es werden nämlich regelhaft Versetzungen stattfinden:

 

Anzahl Klassenarbeiten/ Klausuren

Versetzungsregelung

Nachprüfung möglich

Klasse 5

Mind. 2

Übergang ohne Versetzung

 

Klasse 6

Mind. 2

Versetzung ohne Abschluss,

eine zusätzliche Minderleistung im 2. Hj. wird nicht berücksichtigt, Schulformwechsel ist nach Beratung Elternentscheidung

 

Klasse 7

Mind. 2

Versetzung ohne Abschluss,

eine zusätzliche Minderleistung im 2. Hj. wird nicht berücksichtigt

x

Klasse 8

Mind. 2,

keine Vera 8

Versetzung ohne Abschluss,

eine zusätzliche Minderleistung im 2. Hj. wird nicht berücksichtigt

x

Klasse 9

Mind. 2, in E davon eine mündliche  Sprachprüfung

Versetzung mit Berechtigung,

jede zusätzliche Minderleistung im 2. Hj. wird berücksichtigt

x

Jg. 10

Mind. 1,

keine ZK

Versetzung mit Abschluss,

jede zusätzliche Minderleistung im 2. Hj. wird berücksichtigt

x

Jg. 11

Keine Änderung

Keine Änderung

 

Jg. 12

Keine Änderung

Keine Änderung

 

Mit zusätzliche Minderleistung ist eine Minderleistung gemeint, die im 1. Hj. noch nicht vorlag.

Die Versetzungsregeln findet man hier: Versetzungsregelungen-am-Gymnasium-.pdf (nrw.de).

In jeder Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit, nach einem Antrag die freiwillige Wiederholung einer Klasse oder Stufe ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer anzustreben.

Formal werden keine Mahnungen vor den Osterferien verschickt, was zu den oben dargestellten Konsequenzen führt.

Wir bemühen uns durch möglichst angepassten Unterricht in Distanz und Präsenz und das Nachgehen unter den gegebenen Umständen das Beste für unsere Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Wenn Sie unter diesen nun gegebenen Voraussetzungen Beratungsbedarf sehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenleitung Ihres Kindes oder die Koordinatorinnen Frau Weiß für die Erprobungsstufe, Frau Biechele für die Mittelstufe und Frau Reinhard für die Oberstufe.

Folgende Ausarbeitungen gelten für den Distanzunterricht 

 1. Distanzunterricht

Wir versuchen das Beste daraus zu machen und stützen uns auf Microsoft Teams, das mittlerweile alle Unterrichtenden und alle Schülerinnen und Schüler zu bedienen wissen. Wir möchten uns auch weiterentwickeln, dazu ist Rückmeldung nötig: Wir freuen uns über Positives und über konstruktive Vorschläge zur Verbesserung! Uns ist wichtig, dass möglichst alle dabei bleiben und mitmachen und wir bitten insbesondere auch die Eltern als erste Unterstützer wieder mit ins Boot: Sie haben das schon einmal super gemacht, das wird auch dieses Mal wieder klappen.
Am Tag des ersten Unterrichtes in der Woche nach Stundenplan werden Aufgaben gestellt und haben in der Regel eine Laufzeit von einer Woche. Wir werden versuchen, die geschätzte Arbeitszeit mit anzugeben und die Menge so zu gestalten, dass es der üblichen Wochenbelastung des Präsenzunterrichtes ungefähr entspricht. Wir werden uns auch besonders um Rückmeldungen bemühen; ich bitte jedoch zu bedenken, dass Kapazitäten begrenzt sind und komplexe Aufgabenformate keine einfachen Rückmeldungen ermöglichen.

2. Benotung

Benotungen im Distanzunterricht sind möglich. Bitte nehmen Sie und nimm Du bitte das Leistungsbewertungskonzept des JAG zur Kenntnis, das diesem Beitrag angeheftet ist. 

3. Klausuren und Klassenarbeiten

Für die Sekundarstufe I wurde ein Klassenarbeitsplan entwickelt. Inwiefern der Klausurplan für die EF Bestand haben kann, wird auf einer Schulleiterdienstbesprechung am Dienstag, 13.4. geklärt werden. Vorläufig sind alle Beteiligten gut beraten, so zu handeln, als ob sie stattfinden würden. Für die Q1 werden Klausuren entsprechend des Klausurplanes geschrieben.

 

 

Folgendes gilt für Präsenzunterricht

Maskenpflicht 4.0

Nach den Weihnachtsferien ist das Tragen einer mindestens medizinischen Maske, auch während des Unterrichts, Pflicht. 

Das Tragen der medizinischen Maske auf dem ganzen Schulgelände (auch vor dem Eingang) ist nach wie vor verbindlich.

Ich bitte ausdrücklich auch jede Oberstufenschülerin und jeden Oberstufenschüler, die oder der sich auf öffentlichem Grund im Umfeld der Schule aufhält, auf Mindestabstände zu achten und das eigene Verhalten dahingehend zu prüfen, ob es geeignet ist Infektionswege zu unterbrechen. Helft uns Schule möglichst gesund zu bleiben!
 
In Ausnahmefällen kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes bei der Schulleitung von der Maskenpflicht abgesehen werden, dann tritt die Abstandsregel von 1,5m in Kraft.

Lüftung der Unterrichtsräume

Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen zum richtigen Lüften von Schulen veröffentlicht, an die wir uns halten werden:
• Stoßlüften für 3-5 Minuten alle 20 Minuten (d.h. alle Fenster öffnen)
• Querlüften, wo immer es möglich ist (nicht über Flure)
• Lüften während der gesamten Pausendauer.
Mit dem Schulträger ist eine bestmögliche Anpassung der Heizungssteuerung abgesprochen. Dennoch wird es 2-3 Mal pro Unterrichtsstunde kühl werden im Unterrichtsraum. Deshalb ist es wichtig, angemessene Kleidung zu tragen und insbesondere den Hals zu schützen. Dazu eignen sich "Buffs" oder Schals.

Sportunterricht

Der Sportunterricht, einschließlich Schwimmunterricht, wird nach den Herbstferien in der Regel wieder in den (gelüfteten) Hallen stattfinden. Das Tragen der Maske wird durch die Lehrkraft gesteuert und wird nun auch Phasen des Unterrichts betreffen, in denen keine körperliche Anstrengung erforderlich ist. Das Tragen der Maske ist in den Umkleideräumen verpflichtend, ebenso das Händewaschen oder -desinfizieren vor dem Unterricht.
Wenn die Witterung es ermöglicht, wird der Unterricht auch weiterhin nach draußen verlagert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder auch lange Sportbekleidung mitführen.

Krank oder nicht?

Dieses Schaubild der Landesregierung möge beim Bewerten der Situation helfen:

 

Flächendesinfektion und gemeinsam genutzte Objekte

In Klassenräumen geschieht die Flächendesinfektion nach Reinigungsplan und Hygienekonzept. In wechselnd genutzten Kurs- und Fachräumen ist die Lehrkraft dafür verantwortlich, dass am Ende jeder Unterrichtseinheit die Tische und Türgriffe unter Schülermithilfe flächendesinfiziert werden.
In Fachräumen Bi, Phy, Ch, If, Sp, Mu und Ku werden Objekte gemeinsam genutzt, z.B. beim Musizieren und Experimentieren. Bevor dies geschieht, müssen sich alle Schüler_innen die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Dazu werden in diesen Räumlichkeiten Desinfektionsspender installiert.

Dokumentation

Für jeden Unterricht wird in der ersten Stunde ein Sitzplan erstellt, der verbindlich einzuhalten ist. In Klassenräumen wird dieser auf dem Pult befestigt. Im Klassenbuch oder Kursheft werden Abwesenheiten vermerkt. Damit ist die Dokumentationspflicht erfüllt.

Ankunft, Pausen und Verpflegung

Aufenthaltsbereiche sind bis auf weiteres ausschließlich draußen, außer bei schlechtem Wetter (Durchsage). Die Mensa bleibt vorläufig geschlossen. D.h. alle Schüler_innen verlassen das Schulgebäude zu den Pausen nach draußen. Um den zur Verfügung stehenden Platz zu erweitern, wird der Aufenthaltsbereich und die Aufsicht auf den Raum hinter dem Altbau (Laufbahn) ausgedehnt. Der Bereich zu den Bienen wird mit Trassierband abgesperrt. Der Aufsichtsplan wird angepasst. 
Um Stausituationen auf den Toiletten zu Pausenzeiten zu vermeiden, werden Trink- und Toilettenpausen während folgender Unterrichtszeiten angesetzt:
Jg 5 8:20-8:25 10:10-10-15 11:50-11:55
Jg 6 8:25-8:30 10:15-10:20 11:55-12:00
Jg7 8:35-8:40 10:20-10:25
Jg 8 8:45-8:50 10:25-10:30
Jg 9 8:50-8:55 10:35-10:40
Trink- und Toilettenpausen sind keine Spiel- und Bewegungszeiten.
Die Toiletten in der Mensa werden ebenfalls geöffnet. Vor den Toiletten werden Wartepunkte geklebt. In den Toilettenpausen sollen die Schüler_innen höchstens in Gruppen zu 2-3 Personen zur Toilette gehen.
Die Lehrer_innen können zusätzliche Pausen auf dem Schulhof einlegen, wo unter Wahrung des Abstandsgebotes und Aufsicht die Masken abgenommen werden können.
 
Für die Mittagspausen nach den Herbstferien wird es keine ein gute Lösung geben können, sondern es wird auf eine Vielzahl kleinerer Entlastungen und Entzerrungen hinauslaufen. Diese befinden sich derzeit in der Erearbeitung.

 

Umgang mit Vorerkrankung und Symptomen

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht zum Schutz ihrer Angehörigen kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. 
Für die Schülerin oder den Schüler entfällt dann lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Der Distanzunterricht wird bewertet.
Da auch Schnupfen nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören kann, werden nicht vollständig gesunde Kinder nach Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten umgehend nach Hause entlassen. 
Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens ist empfohlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen, gemeinsam getragen, auch diese Phase der Coronazeit bewältigen können!
 
Es grüßt Sie herzlich
Clemens Binder, Schulleiter

      

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