Die Johannes-Althusius-Plakette

 

Zur gelebten Schulkultur gehört seit Jahrzehnten die Verleihung der Johannes-Althusius-Plakette – die höchste Auszeichnung, die von der Schule erteilt wird. Die Einführung dieser Plakette war im Jahr 1962 auf Initiative des Kunsterziehers Wolfgang Kreutter vorgeschlagen worden. Dieser kreierte schließlich auch den Rohling. Ostern 1963 wurde sie erstmalig anlässlich der Abiturfeier verliehen. Eine Dienstbesprechung im Jahr 1966 zeigte jedoch, dass im Kollegium erhebliche Unklarheit darüber bestand, nach welchen Gesichtspunkten die Plakette einem Abiturienten des Gymnasiums zuerkannt werden sollte. In Ergänzung zu der bereits vorliegenden Fassung wurden neue Beschlüsse gefasst. Die Lehrerkonferenz vom 27.3.1984 beschloss folgende Neufassung der Richtlinien, die seitdem Gültigkeit besitzen:

 

Hier sehen Sie die Präambel unseres Schulprogramms. Die Gesamtfassung wird derzeit aktualisiert.

 

 

P r ä a m b e l

 

 

Das Schulprogramm des Johannes-Althusius-Gymnasiums

versteht sich als Verfassung gelebter Schulkultur.

 

Für die Zukunft unserer Schule lassen wir uns von den Ideen unseres Namensgebers, des Staatsrechtlers Johannes Althusius, inspirieren.

Die historischen Anforderungen an diesen großen Sohn Berleburgs waren andere. Seine Bedeutung aber für die Verfassung moderner Gesellschaften, beginnend mit der weltältesten demokratischen Verfassung, der amerikanischen, ist unbestritten. Auch die Ideen seiner Schulschrift weisen in eine noch nicht eingelöste Zukunft. Die Unverbrauchtheit und Sprengkraft seiner Schul- und Bildungstheorie spiegeln sich in der Sperrigkeit der folgenden Maximen wider:

- reziproke Solidarität

- wehrhafter Gerechtigkeitssinn

- unumstößliche Würde

Die gute Seele des Hauses – Versuch einer Hommage für die einzigartige Frau Keil

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Diese Datei herunterladen (sz-31102015-verabschiedung-regina-keil-pur.pdf)Siegener Zeitung vom 31.10.2015 Clemens Binder437 KB
Diese Datei herunterladen (DerWestenFrauKeil.pdf)Der Westen vom 27.102015 Clemens Binder40 KB

Vorbemerkung: Diesem Artikel des ehemaligen Schülersprechers Konstantin Achinger aus dem Jahre 2013 ist nur wenig hinzuzufügen, vielleicht ein paar Bilder der Verabschiedungsfeier von Frau Keil. Sie finden diese am Ende des Artikels.

Ein bekanntes Klingeln unterbricht jäh den Redeschwall im Klassenzimmer. Es kehrt erwartungsvolle Ruhe ein. Pause … ein tiefes Luftholen ist aus dem Lautsprecher zu vernehmen. Dann: „Achtung eine Durchsage…“. Jene Worte werden nicht etwa gewöhnlich kund getan, nein, sie sind vielmehr das Nebenprodukt eines ausgedehnten Seufzers. Es sprach: unsre liebe Frau Keil.

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Diese Datei herunterladen (Praeventionskonzept-des-JAG-ab-2017.pdf)Präventionskonzept des JAG Super User548 KB

 

Vorbemerkung:

Unsere Schule soll ein Raum sein, in dem alle beteiligten Personen respektvoll miteinander umgehen, sodass erfolgreich gelernt und gearbeitet werden kann. Neben der inhaltlichen Arbeit hat die Schule einen Erziehungsauftrag, zu dem unter anderem die Präventionsarbeit zählt. Das Ziel der Prävention ist es, den Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, den Weg zu einem gesunden, selbstbestimmten und zufriedenen Leben zu finden.

Wir glauben zudem, dass die Entwicklung der Persönlichkeit und die Stärkung des Selbstwertgefühls wichtige Ziele schulischer Arbeit sind. Im Besonderen bedeutet das für uns den Ausbau von sozialen Kompetenzen, also die Fähigkeiten in einer Gesellschaft sozial (verträglich), auch in Bezug auf die eigene Person, zu handeln und dabei Konflikte auszuhalten und auszutragen.

 

Allgemeine Präventionsmaßnahmen

Es ist jederzeit möglich, individuelle Beratung durch jede Lehrkraft des eigenen Vertrauens zu bekommen oder die Streitschlichtung aufzusuchen. Eltern können alle Lehrkräfte telefonisch über das Schulsekretariat oder per E-Mail erreichen.

Zudem besteht das Gesprächsangebot des Schulsozialarbeiters, Herrn Hackler, der immer dienstags im Beratungsraum bis zum Ende der zweiten großen Pause anwesend ist.

Zur Durchführung von Herbst- oder Abiturientenbällen haben die Jahrgangsstufenteams Regelungen zur Durchführung solcher Veranstaltungen erarbeitet.

 

Stand: Dezember 2020

 

 

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Diese Datei herunterladen (Praktikum Fachhochschulreife_Internet.pdf)Broschüre zum praktischen Teil der Fachhochschulreife NRW Super User3031 KB

Ziel der Schullaufbahn am Johannes-Althusius-Gymnasium ist die allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Es berechtigt zum Studium an deutschen und internationalen Universitäten.

Dennoch kann es für einzelne Schülerinnen und Schüler verschiedene Gründe geben, warum nach dem Mittleren Schulabschluss (in der Regel am Ende der EF) die Fachhochschulreife (frühestens am Ende der Q1) der geeignete Schulabschluss ist. Bei Interesse beraten wir gern!

Im Merkblatt zum Erwerb der FHR (schulischer Teil) finden Sie hierzu weitere Informationen, in der angehängten Broschüre Praktikum weitere wissenswerte Details.

Grundschulen im Einzugsgebiet des JAG

Weiterführende Schulen in Bad Berleburg

Oberstufenakademie

Das JAG ist Partnerschule der Oberstufenakademie der Abtei Königsmünster in Meschede. Interessierte Schüleinnen und Schüler können sich hier anmelden:

http://oberstufenakademie.de/

Studienorientierung

Universitäten in Fahrentfernung

Auslandsaufenthaltsmöglichkeiten

Es gibt ein recht engmaschig gespanntes Netzwerk für junge Menschen, die Erlebnisse und Bildung im Ausland anstreben. Das Angebot ist sehr vielfältig und reicht vom Reisen, über work and travel, Praktika, Ausbildung bis hin zu Studienmöglichkeiten. Ebenfalls werden Stipendienmöglichkeiten  aufgezeigt. Hier finden Sie einige bewährte und geprüfte Zugänge.

virtuelle Schule

Das JAG ist bei lo-net registriert, damit besteht die Möglichkeit das www in vielfältiger Weise zum Unterricht zu nutzen. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Binder.

Das JAG ist dem Rahmenvertrag mit Microsoft beigetreten. Ein guter Startpunkt, dies zu nutzen, ist:

 

Der Abiturrechner ist freundlicher Weise zur Verfügung gestellt von www.abitur-und-studium.de. Dort finden Schülerinnen und Schüler auch noch weitere interesante Informationen.

Rechtliche Informationen aller Art zum Thema Sicherheit in Schulen sind hier wunderbar übersichtlich von der Unfallkasse NRW zusammengestellt. Bei Fragen: klicken!

Fortbildungen

Unterrichtsmaterialien im Netz

Recht im Internet

Regeln des virtuellen JAG

Mit dem Erlass vom 13.3.2020 sind alle Schulen des Landes NRW zunächst bis zum 4.5. 2020  geschlossen.

Am JAG wird mit Hilfe der App TEAMs, Bestandteil des office365 Pakets von Microsoft,  "virtuell unterrichtet". Das Verfahren wird im Folgenden ausgeführt:

1. Die Schule als Versammlungsort ist geschlossen, das bedeutet nicht schulfrei!

2. Kranke Schülerinnen und Schüler werden wie bisher vom Unterricht telefonisch (02751-7169) oder per Email abgemeldet. Erfolgt die Abmeldung per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), bitte unbedingt Klasse und Rufnummer für Rückfragen angeben. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar.

3. Die Lehrerinnen und Lehrer werden in den TEAMs-Unterrichtsgruppen Aufgaben im Aufgabenmodul stellen, die von den Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden, anschließend werden von ihnen die Arbeitsergebnisse im Aufgabenmodul hochgeladen. Die Aufgabenstellung erfolgt an dem Tag der Woche, an dem nach Stundenplan der erste Unterricht stattfinden würde, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche. Dazu ist ein Zugang zu www.office.com unter der Domain @johannes-althusius-gymnasium.de notwendig. Alle Schülerinnen und Schüler sollten einen Zugang haben. Falls das doch noch nicht der Fall sein sollte, bitte im Sekretariat melden.

4. Die Aufgaben sollten in der Zeit montags-freitags zwischen 8-13 Uhr zu bearbeiten sein. In dieser Zeit bieten die Lehrerinnen und Lehrer Online-Sprechstunden für die Schülerinnen und Schüler an. Die genauen Zeiten werden in den jeweiligen Teams weitergegeben.

 
5. In der 14. Schulmail vom 16.4.2020 wird die positive Berücksichtigung der Schülerleistungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit gestattet, negative Vermerke aus der Zeit des vJAG sind nicht zulässig. 

6. Ist die Bearbeitung verpflichtend? Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.

7. Für die Klassen 5&6 sind wir aufgefordert, eine Betreuung für Kinder, deren Eltern in unverzichtbaren Berufsgruppen arbeiten, zu gewährleisten. Bitte melden Sie den Betreuungsbedarf unter 7169 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an. Die genauen Anspruchsberechtigten finden Sie hier. Das vom Schulministerium zur Verfügung gestellte Formular zur Beantragung finden Sie hier.

Der Anspruchskreis ist zum 23.3. etwas erweitert worden: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Ebenfalls wurde der Zeitraum auf die Wochenenden und die Osterferien (außer Karfreitag und Ostersonntag) ausgedehnt.

Wir bedanken uns ausdrücklich für die vielen guten Rückmeldungen und auch die Verbesserungsvorschläge und Problemmeldungen. Wir Lehrer_innen stehen in intensivem Kontakt miteinander und greifen die Vorschläge gerne auf.

      

      Initiative Fördern statt Sitzenbleiben - Komm mit!

      JAG: Erstes Gymnasium in Südwestfalen mit Berufswahl-SIEGEL

Das Johannes-Althusius-Gymnasium ist Kooperationspartner von:

      Bundesagentur für Arbeit

     Sparkasse Wittgenstein

     AOK

     BIKAR

     Philipps-Universität Marburg

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